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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 21/2026
Nachschlag!
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Nachschlag

„Wer ist eigentlich dafür zuständig?“, „Warum musste das sein?“ oder „Warum geht das nicht anders?“ sind Fragen, die in der Bevölkerung in Hinblick auf Maßnahmen und Entscheidungen im behördlichen Umfeld immer mal wieder aufkommen. Je ärgerlicher ein Umstand, desto lauter. In der Rubrik „Nachschlag“ will die Gemeinde Quierschied diese und andere zentrale Fragen zu aktuellen Themen beantworten. Alle Beiträge werden auf der Gemeinde-Internetseite unter www.quierschied.de/nachschlag eingestellt. Auch Vorschläge aus der Bevölkerung zu möglichen Themenschwerpunkten sind stets willkommen und werden per Email an mail@quierschied.de oder unter Tel.: 06897 961-102 entgegengenommen. Das Thema heute:

Baumfällungen

Immer wieder sorgen Baumfällungen in der Gemeinde Quierschied für Fragen und Diskussionen - etwa entlang von Straßen und Bahntrassen, in Wald- und Parkbereichen oder auf verpachteten Flächen. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum Bäume gefällt werden, wer dafür verantwortlich ist und ob Ersatzpflanzungen vorgeschrieben sind.

Grundsätzlich gilt: Bäume werden nicht „einfach so“ gefällt. In den meisten Fällen gibt es sehr gute Gründe dafür. Fast immer stehen gesetzliche Vorgaben, insbesondere die sogenannte Verkehrssicherungspflicht hinter den Maßnahmen. Sie verpflichtet Eigentümer oder Verantwortliche dazu, Gefahren für Menschen und Sachwerte zu vermeiden.

Warum werden Bäume gefällt?

Ein häufiger Grund für Baumfällungen ist die Verkehrssicherung. Bäume können durch Alter, Krankheiten, Trockenheit, Sturmschäden oder Schädlingsbefall instabil werden. Herabfallende Äste oder umstürzende Bäume können dann eine Gefahr darstellen - beispielsweise an Straßen, Wegen, Bahntrassen, Parkplätzen oder stark frequentierten Aufenthaltsbereichen.

Nach der geltenden Rechtsprechung sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Bäume regelmäßig zu kontrollieren und erkennbare Gefahren zu beseitigen. Grundlage dafür ist die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dazu können Rückschnitte gehören, in manchen Fällen aber auch Baumfällungen.

Auch der Zustand vieler Wälder hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Hitze, Trockenheit und Schädlingsbefall setzen zahlreichen Bäumen zu. Dadurch steigt das Risiko von Astbruch oder umstürzenden Bäumen.

Wer ist für Baumfällungen verantwortlich?

Entscheidend ist grundsätzlich, wem die jeweilige Fläche gehört. Auf gemeindeeigenen Flächen ist die Gemeinde Quierschied verantwortlich.

Entlang von Bahnstrecken liegt die Zuständigkeit in der Regel bei der Deutschen Bahn als Eigentümerin der Flächen. Auf verpachteten Grundstücken übernehmen gemäß des jeweiligen Pachtvertrags in der Regel die Pächter bestimmte Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten.

In Waldgebieten können je nach Eigentumsverhältnissen der SaarForst, private Waldbesitzer oder andere Eigentümer zuständig sein.

Grundstückseigentümer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die Gemeinde vorab über geplante Baumfällungen zu informieren. Solche Maßnahmen werden in vielen Fällen eigenverantwortlich durchgeführt. Häufig erfolgt dennoch eine Abstimmung mit der Gemeinde, insbesondere bei größeren Maßnahmen oder auf gemeindeeigenen Grundstücken. Bei Vermietungen oder Verpachtungen gemeindlicher Flächen ist es gängige Praxis, dass sich der Pächter bei größeren Maßnahmen mit der Gemeinde abstimmt. Dem kommen bis dato alle Pächter nach.

Wann dürfen Bäume gefällt werden?

Beim Fällen von Bäumen müssen die Vorschriften des Naturschutzrechts beachtet werden. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt insbesondere brütende Vögel und andere wildlebende Tiere. Deshalb gilt grundsätzlich: In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume, Hecken und andere Gehölze außerhalb des Waldes nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Zulässig bleiben schonende Pflege- und Formschnitte oder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Wenn von einem Baum eine akute Gefahr ausgeht, können Fällungen auch während dieser Zeit zulässig oder notwendig sein. Dabei müssen jedoch weiterhin die naturschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden und gegebenenfalls Genehmigungen von der zuständigen Behörde, dem saarländischen Umweltministerium, eingeholt werden.

Müssen gefällte Bäume ersetzt werden?

Nicht jede Baumfällung führt automatisch zu einer Verpflichtung zur Ersatzpflanzung. Werden Bäume aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt, besteht in der Regel keine automatische Pflicht, an anderer Stelle neue Bäume zu pflanzen. Anders kann dies bei Bauprojekten oder neuen Bebauungsplänen sein. Dort werden häufig ökologische Ausgleichsmaßnahmen festgelegt - beispielsweise durch Neupflanzungen oder andere Maßnahmen zum Naturschutz. Für entsprechende Genehmigungen und naturschutzrechtliche Verfahren ist in vielen Fällen das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) zuständig.

Warum sehen Baumfällungen manchmal so massiv aus?

Gerade entlang von Straßen, Bahnstrecken oder Versorgungsleitungen wirken größere Fällmaßnahmen oft einschneidend. Dort gelten jedoch besondere Sicherheitsanforderungen. Entlang von Bahntrassen müssen beispielsweise Sicherheitsabstände eingehalten werden, damit bei Sturm oder Astbruch keine Gefahr für den Zugverkehr entsteht. Ähnliches gilt für Versorgungsleitungen oder stark frequentierte Verkehrswege. Auch im Wald gibt es Bereiche mit erhöhten Sicherungspflichten - etwa an öffentlichen Straßen, Parkplätzen, Spielplätzen oder stark genutzten Erholungsbereichen. Gleichzeitig gilt: Eine vollständige Gefahrlosigkeit im Wald kann es nicht geben. Waldbesucher müssen dort auch mit sogenannten „waldtypischen Gefahren“ rechnen.

Was passiert bei Schäden durch die Arbeiten?

Grundsätzlich ist der jeweilige Grundstückseigentümer für den Zustand seines Grundstücks verantwortlich. Das betrifft auch mögliche Schäden, die durch Fäll- oder Rückearbeiten entstehen können. Auf verpachteten Flächen übernehmen Pächter häufig ähnliche Pflichten wie Eigentümer. Dazu gehört auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung von Arbeiten.

Verständnis für notwendige Maßnahmen

Baumfällungen verändern das Orts- und Landschaftsbild und stoßen deshalb verständlicherweise oft auf Kritik. Gleichzeitig dienen viele dieser Maßnahmen dem Schutz der Bevölkerung und der sicheren Nutzung von Straßen, Wegen, Bahnstrecken oder Erholungsflächen.

Die Gemeinde Quierschied setzt sich dafür ein, notwendige Maßnahmen nachvollziehbar zu erklären und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Natur- und Sicherheitsinteressen miteinander in Einklang zu bringen.