Der Sozialverband VdK kritisiert Reformpläne im Gesundheitswesen
Die Bundesregierung hat mit einem Kabinettsbeschluss den Weg für milliardenschwere Einsparungen im Gesundheitssystem frei gemacht.
Der Sozialverband VdK bewertet die vorgesehenen Kürzungen als ein Sparprogramm auf Kosten der Versicherten. Noch müssen die Pläne im Bundestag beschlossen werden, aber es ist absehbar, dass auf gesetzlich Versicherte mit diesen Reformen höhere Zuzahlungen und Einschnitte bei den Leistungen im Gesundheitssystem zukommen werden. Das selbst gesteckte Ziel der Bundesregierung ist es, die steigenden Kosten einzudämmen und damit zukünftige Beitragserhöhungen zu vermeiden. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt zu den Plänen: „Die Bundesregierung verkauft die Reform als Stabilisierung der Beiträge. Tatsächlich ist sie ein Sparprogramm auf Kosten der Versicherten.
Dafür werden Leistungen begrenzt und Versicherte stärker belastet.“ Bentele bewertet einen geplanten zusätzlichen Beitrag von 2,5 Prozent für die Mitversicherung der Ehepartnerin oder des Ehepartners kritisch. „Für viele Haushalte bedeutet dies eine spürbare Mehrbelastung. Die Regelung trifft vor allem Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen“, sagt sie.
Die bisher geltenden Zuzahlungen bei Medikamenten von mindestens fünf und höchstens zehn Euro sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Auch diese Änderung kritisiert Bentele scharf: „Das ist nichts anderes als eine Strafgebühr auf Krankheit. Wer sehr wenig hat, überlegt sich künftig zweimal, ob er sich ein Medikament noch leisten kann. Die Folgen sind absehbar: Therapieabbrüche, verschleppte Krankheiten - und am Ende höhere Kosten für alle.“ Der VdK begrüßt dagegen die bisherigen Pläne der Bundesregierung, die Beitragsbemessungsgrenze für Versicherte mit guten Einkommen im kommenden Jahr zusätzlich um 300 Euro anzuheben. Außerdem sollten auch Einkommen aus Vermietungen und Vermögen künftig mitberücksichtigt werden, fordert Bentele. Positiv bewertet der VdK, dass Pläne zur Senkung des Krankengelds wohl vom Tisch sind. Problematisch ist jedoch weiterhin die geplante Einführung von Teilkrankschreibungen.
Diese entwertet den Patientenschutz
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