Gottesdienste:
Sonntag, 2. Juli 2023
| 10.00 Uhr | Pfarrerin Tabitha Mangold mit Abendmahl |
| Sonntag, 9. Juli 2023 | |
| 10.00 Uhr | Diakonin Heidi Bischof mit Taufen |
Gruppen und Kreise
Ök. Frauenchor
dienstags 19.30 Uhr, im Gemeindesaal
Frauenhilfe
5. Juli 2023 (Paulsburger Caféstübchen) und 19. Juli 2023, 15.00 Uhr, im Gemeindesaal
Wollmäuse
13. und 27. Juli 2023,15.00 Uhr, im Gemeindesaal
15. Juli 2023 von 10 -11.30 Uhr, im Gemeindesaal
Alle Kinder von 4 bis 12 Jahren sind herzlich willkommen. AP: E. Rech, Tel: 65083
Erreichbarkeit:
Das Gemeindebüro (61652) ist i.d.R Mittwochvormittags besetzt. Die Erreichbarkeit ist durch Weiterleitung an die Nachbargemeinden Dudweiler bzw. Sulzbach od. das Verwaltungsamt SB gewährleistet.
Erreichbarkeit Pfarrerin Mangold (601539)
mittwochs und freitags von 10.30 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Bitte nutzen Sie auch den Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine Mail: fischbach.saar@ekir.de
Presbyterium/Bevollmächtigtenausschuss
Die Bevollmächtigen des Presbyteriums hatten am 23. Juni 2023 ihre konstituierende Sitzung und setzt sich wie folgt zusammen:
Pfarrer Tobias Kaspari (Vorsitzender)
Michael Schneider vom KSV (stellvert. Vorsitzender)
Bärbel Hoffmann vom KSV
Birgit Geerkens
Viktoria Schwahn
Stefan Schweitzer
Kandidatinnen/Kandidaten für Presbyteriumswahl 2024 gesucht
Am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.
Erste Wahlvorschläge sind eingegangen. Wir suchen weiterhin nach wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde. Diese können nach dem Gottesdienst auf der Gemeindeversammlung am 17. September 2023 vorgeschlagen werden.
Wir benötigen mindestens 6 Kandidatinnen/Kandidaten für das Presbyteriumsamt. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mind. 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen ins Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Sie dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dies gilt auch für beruflichen Mitarbeitenden.
Weitere Einzelheiten können Sie dem Aushang in unserem Schaukasten entnehmen.