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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 26/2023
Kirchliche Nachrichten
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Ev. Kirchengemeinde Fischbach-Saar

Gottesdienste:

Sonntag, 2. Juli 2023

10.00 Uhr

Pfarrerin Tabitha Mangold mit Abendmahl

Sonntag, 9. Juli 2023

10.00 Uhr

Diakonin Heidi Bischof mit Taufen

Gruppen und Kreise

Ök. Frauenchor

dienstags 19.30 Uhr, im Gemeindesaal

Frauenhilfe

5. Juli 2023 (Paulsburger Caféstübchen) und 19. Juli 2023, 15.00 Uhr, im Gemeindesaal

Wollmäuse

13. und 27. Juli 2023,15.00 Uhr, im Gemeindesaal

15. Juli 2023 von 10 -11.30 Uhr, im Gemeindesaal

Alle Kinder von 4 bis 12 Jahren sind herzlich willkommen. AP: E. Rech, Tel: 65083

Erreichbarkeit:

Das Gemeindebüro (61652) ist i.d.R Mittwochvormittags besetzt. Die Erreichbarkeit ist durch Weiterleitung an die Nachbargemeinden Dudweiler bzw. Sulzbach od. das Verwaltungsamt SB gewährleistet.

Erreichbarkeit Pfarrerin Mangold (601539)

mittwochs und freitags von 10.30 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Bitte nutzen Sie auch den Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine Mail: fischbach.saar@ekir.de

Presbyterium/Bevollmächtigtenausschuss

Die Bevollmächtigen des Presbyteriums hatten am 23. Juni 2023 ihre konstituierende Sitzung und setzt sich wie folgt zusammen:

Pfarrer Tobias Kaspari (Vorsitzender)

Michael Schneider vom KSV (stellvert. Vorsitzender)

Bärbel Hoffmann vom KSV

Birgit Geerkens

Viktoria Schwahn

Stefan Schweitzer

Kandidatinnen/Kandidaten für Presbyteriumswahl 2024 gesucht

Am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.

Erste Wahlvorschläge sind eingegangen. Wir suchen weiterhin nach wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde. Diese können nach dem Gottesdienst auf der Gemeindeversammlung am 17. September 2023 vorgeschlagen werden.

Wir benötigen mindestens 6 Kandidatinnen/Kandidaten für das Presbyteriumsamt. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mind. 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen ins Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Sie dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Dies gilt auch für beruflichen Mitarbeitenden.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Aushang in unserem Schaukasten entnehmen.