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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 26/2026
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan F301 „Verbrauchermarkt Fischbach" mit Vorhaben- und Erschließungsplan hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Quierschied hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes F301 „Verbrauchermarkt Fischbach" mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung eines Lebensmittelmarktes auf dem Fischbacher Marktplatz zu schaffen. Dieser soll mit seiner geplanten maximal 800 m2 großen Verkaufsfläche die Versorgung insbesondere der Bewohner des Quierschieder Ortsteils Fischbach-Camphausen sicherstellen.

Der Rat der Gemeinde Quierschied hat in gleicher Sitzung am 11.06.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes F301 „Verbrauchermarkt Fischbach" mit Vorhaben- und Erschließungsplan angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Da keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet, kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit

von Montag, 29.06.2026 bis einschließlich Freitag, 31.07.2026

auf der Homepage der Gemeinde Quierschied unter

https://www.quierschied.de/wirtschaft-bauen-soziales/bebauungsplaene

veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Bauamt der Gemeinde Quierschied, Rathausstraße 9, 66287 Quierschied, Zimmer 2.06 zu jedermanns Einsicht eingesehen werden.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag bis Freitag: von 8:30 - 12:30 Uhr,

Montag bis Mittwoch: von 13:30 - 15:30 Uhr,

Donnerstag: von 13:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar. Außerdem liegen die Unterlagen zu den Sprechzeiten des Ortsvorstehers Fischbach dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr im Büro des Ortsvorstehers in der Fischbachhalle zu jedermann Einsicht aus.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@quierschied.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Quierschied, den 15.6.2026
Der Bürgermeister