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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 26/2026
Seite 4
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Aufgaben für Anwohner: Gehwegrinnen säubern und Pflanzenrückschnitt

In jüngster Zeit erreichen Rückmeldungen aus der Bevölkerung die Gemeindeverwaltung, wonach nicht alle Anwohnerinnen und Anwohner ihrer Pflicht zur Säuberung der Gehwegrinnen nachkommen. Hintergrund dieser Bürgerpflicht, die aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde hervorgeht, ist unter anderem der Schutz vor Hochwasser- und Starkregenereignissen. Nur gesäuberte Gossen und Straßenrinnen lassen einen ungehinderten Abfluss von Niederschlagswasser zu. Daher appelliert die Verwaltung eindringlich, dass alle Anwohnerinnen und Anwohner ihrer Pflicht nachkommen und Gosse und Straßenrinne sauber halten.

Auch beim Thema Pflanzenrückschnitt sind Anwohnerinnen und Anwohner in der Pflicht: Unabhängig von beispielsweise Brut- und Setzzeiten dürfen Hecken und Bäume (im akut erforderlichen Umfang) jederzeit zurückgeschnitten werden, sofern diese Maßnahmen einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet bzw. der unmittelbaren Gefahrenabwehr dient. Beispiele hierfür sind die Wiederherstellung oder Verbesserung der Straßeneinsicht oder der Schutz vor herabfallenden Ästen oder Bäumen. Auch, wenn ein Gehweg aufgrund des Heckenbewuchses nicht mehr ausreichend passierbar ist, werden die Eigentümer gebeten, den Rückschnitt zu veranlassen bzw. durchzuführen.

Nützliche Informationen zu diesem und weiteren Themen – auch mit Blick auf die Zuständigkeiten – finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter www.quierschied.de/nachschlag.