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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 29/2025
Die Gemeinde informiert
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Wichtige Neuerung: Neue Vorgaben für Passbilder bei Personalausweisen und Reisepässen

Seit dem 1. Mai 2025 gelten bundesweit neue Regeln: Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen dürfen Behörden nur noch digitale Passbilder aus sicherer Quelle annehmen. Ziel ist eine höhere Fälschungssicherheit. Als Bürgerin oder Bürger haben Sie zwei Möglichkeiten:

Fotoaufnahme in der Behörde

Ab sofort ist es auch möglich, das Passbild direkt an unserem Foto-Terminal im Rathaus zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei, das die sichere Erfassung von biometrischen Fotos/Lichtbildern für Pass- und Ausweisdokumente ermöglicht. Dieser zusätzliche Service des Bürgeramtes kann unmittelbar vor Ihrem Termin zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses genutzt werden. Planen Sie hierfür bitte etwa zehn Minuten Zeit vor Ihrem eigentlichen Termin ein. Die Nutzung des Terminals kostet sechs Euro und ist zusammen mit den Gebühren für die Ausweisdokumente bei der Sachbearbeitung im Bürgerbüro zu zahlen.

Bei Babys und Kleinkindern empfiehlt es sich nach unseren bisherigen Erfahrungen in jedem Fall einen zertifizierten Fotografen aufzusuchen, da die Terminals der Bürgerämter hierfür nicht optimiert sind.

Bitte beachten Sie, dass die Fotos nicht ausgedruckt werden und lediglich für die Beantragung von Ausweispapieren zur Verfügung stehen.

Zertifiziertes Fotostudio

Wenn Sie Ihr Passbild in einem zertifizierten Studio anfertigen lassen, übermittelt dieses das Foto direkt und sicher digital an die zuständige Behörde. Für Babys und Kleinkinder empfiehlt es sich, ein zertifiziertes Fotostudio aufzusuchen. Eine Übersicht der teilnehmenden Studios finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe

Wichtig: Mitgebrachte Passfotos können nur noch bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Juli 2025 angenommen werden!

Von dieser Regelung ausgenommen sind jegliche Arten von Führerscheinen und der Fischereischein. Die Umstellung auf digitale biometrische Bilder für die genannten Dokumente entspricht bundesgesetzlichen Vorgaben.