Titel Logo
Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 30/2025
Nachschlag!
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

​​​​​​​Schlag nach. Mach mit. Schlag vor!

Riesenbärenklau

Asiatische Hornisse.

„Wer ist eigentlich dafür zuständig?“, „Warum musste das sein?“ oder „Was kann/muss ich selbst tun?“ sind Fragen, die in der Bevölkerung in Hinblick auf Maßnahmen und Entscheidungen im behördlichen Umfeld immer mal wieder aufkommen. Je ärgerlicher ein Umstand, desto lauter. In der Rubrik „Nachschlag“ will die Gemeinde Quierschied diese und andere zentrale Fragen zu aktuellen Themen beantworten. Alle Beiträge werden auf der Gemeinde-Internetseite unter www.quierschied.de/nachschlag eingestellt. Auch Vorschläge aus der Bevölkerung zu möglichen Themenschwerpunkten sind stets willkommen und werden per Email an mail@quierschied.de oder unter Tel.: 06897 961-102 entgegengenommen. Das Thema heute:

Schutz vor Flora und Fauna: Riesenbärenklau, Wespen und Co.

Riesenbärenklau, auch bekannt als Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum), ist eine invasive Pflanze, die ursprünglich aus dem Kaukasus stammt und sich in Europa stark ausgebreitet hat. Sie ist bekannt für ihre Größe und die großen, weißen Blütendolden, aber auch für ihre Giftigkeit. Alle Pflanzenteile enthalten das Gift Furocumarin. In Verbindung mit dem Sonnenlicht (UV-Strahlen) führt dieses Gift zu schweren Verbrennungen und langwierigen allergischen Hautreaktionen. Die betroffenen Hautstellen verfärben sich bräunlich und reagieren unter Lichteinwirkung mit Verbrennungen 1. Grades (Rötungen) und 2. Grades (Brandblasen), die in schweren Fällen erst nach Wochen abheilen, wobei Narben zurückbleiben. Besonders Kinder sind durch die Pflanze gefährdet, wenn sie aus den hohlen Stängeln Blas- oder Fernrohre bauen oder beim Spielen mit der Pflanze in Berührung kommen. Wäscht man den Pflanzensaft unmittelbar nach Kontakt mit Wasser ab, besteht meist keine größere Verletzungsgefahr.

Riesenbärenklau und andere invasive Pflanzenarten wie Ambrosia sowie Grüngut, das mit Eichenprozessionsspinner oder anderen Schädlingen wie Buchsbaumzünsler oder der Rußkrankheit des Ahorns befallen ist, dürfen in kleinen Mengen über die Restabfalltonne entsorgt werden. Größere Mengen können nach vorheriger Anmeldung bei der AVA Velsen (Alte Grube Velsen 16 in 66127 SB, Tel.: 06898 946-0) abgegeben werden.

Grundsätzlich bleiben Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen friedfertig, wenn sie in Ruhe gelassen werden! Nur bei Störungen im unmittelbaren Nestbereich (2 – 4 m um das Nest herum) greifen die Insekten an, um Königin und Brut zu verteidigen. Außerhalb des Nestbereiches fliehen sie, wenn sie sich bedroht fühlen. Im Nestbereich sollten deshalb heftige, ruckartige Bewegungen und plötzliche stärkere Erschütterungen des Nistplatzes vermieden werden. Auch sollten Motorgeräte, wie z.B. von Rasenmähern nicht direkt vor dem Nest betrieben werden. Die Beseitigung der Nester dieser unter Naturschutz stehenden Insekten bedarf der Genehmigung der Naturschutzbehörde. Die Umsiedlung von Nestern ist von hierzu geschulten Fachkräften durchzuführen. Die Feuerwehr ist nicht für die Beseitigung von Wespennestern zuständig, die nicht umgesiedelt werden können. Beratung oder Hilfe bei der Umsiedlung von Insekten erhalten Sie beim Landesverband Saarland des Naturschutzbundes (NABU), Telefon: 06881/93619-0 oder beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Telefon: 0681/8500-0.

Weiterführende Informationen sowie Tipps zum Umgang mit und Schutz vor den genannten Gesundheitsgefahren finden Sie online unter www.quierschied.de/nachschlag.