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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 33/2023
Kirchliche Nachrichten
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Ev. Kirchengemeinde Fischbach-Saar

Gottesdienste:

Sonntag, 20. August 2023

10.00 Uhr

Pfarrerin Mangold

Sonntag 27. August 2023

10.00 Uhr

Ök. Gottesdienst auf dem Marktplatz mit Pfarrerin Mangold und Pastor Kerwer

Sonntag, 3. September 2023

10.00 Uhr

Pfarrerin Mangold, mit Abendmahl

Gruppen und Kreise

Ök. Frauenchor

dienstags 19.30 Uhr, im Gemeindesaal

Frauenhilfe

6. September 2023, 15.00 Uhr, im Gemeindesaal und 21. September 2023 gemeinsam mit der Frauenhilfe Sulzbach im Gemeindesaal der Ev. Kirchengemeinde Sulzbach

Wollmäuse

24. August 2023 sowie 14. und 28. September 2023, 15.00 Uhr, im Gemeindesaal

Kindergottesdienst

23. September 2023 von 10 -11.30 Uhr, im Gemeindesaal

Alle Kinder von 4 bis 12 Jahren sind herzlich willkommen. AP: E. Rech, Tel: 65083

Erreichbarkeit:

Das Gemeindebüro (61652) ist vom ist bis einschließlich 5. September 2023 geschlossen. Die Erreichbarkeit ist durch Weiterleitung an das Verwaltungsamt SB gewährleistet.

Erreichbarkeit Pfarrerin Mangold (601539) mittwochs und freitags von 10.30 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Bitte nutzen Sie auch den Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine Mail: fischbach.saar@ekir.de

Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage und im Schaukasten.

Kandidatinnen/Kandidaten für Presbyteriumswahl 2024 gesucht

Am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.

Das Wahlverfahren hat begonnen. Erste Wahlvorschläge sind eingegangen. Wir suchen weiterhin dringend nach wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde. Diese können auf der Gemeindeversammlung am 17. September 2023 nach dem Gottesdienst vorgeschlagen werden.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 6 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt gesucht. Außerdem ist 1 berufliche/r Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mind. 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen ins Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Sie dürfen das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Dies gilt auch für beruflichen Mitarbeitenden.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Aushang in unserem Schaukasten entnehmen.