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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 36/2022
Die Gemeinde informiert
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Wohin mit Fallobst?

Da Fallobst fault, unangenehm riecht und unerwünschte Wildtiere wie Wespen, Wildschweine und Ratten in siedlungsnahe Gebiete anlockt, sollten herabfallende Früchte aufgesammelt werden. Ferner können sich Krankheiten und Pilze sowie Schädlinge wie Würmer im Fallobst ungehindert ausbreiten und auf andere Bäume und Pflanzen in der Nähe übergreifen.

Fallobst dient aber auch Vögeln, Insekten und anderen Kleintieren als Nahrung. Daher sollten für diese Tiere einige Früchte liegen bleiben.

So darf Fallobst entsorgt werden

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Das Einlegen, Einkochen, Entsaften oder das Verfüttern ist die sinnvollste Verwertung von herabfallenden Früchten.

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Ist keine dieser Nutzung möglich, ist die Kompostierung im eigenen Garten die ökologischste Verwertung von Fallobst.

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Ist eine Kompostierung im Garten nicht möglich, kann Fallobst auch in kleinen Mengen in der Biotonne entsorgt und so einer Kompostierung zugeführt werden.

Der Obst- und Gartenbauverein Quierschied hat angeboten, das Obst in Ihrem Garten einzusammeln, wenn er es zur Saftgewinnung behalten darf.

So darf Fallobst nicht entsorgt werden

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Fallobst kann nicht auf der Grüngutsammelstelle der Gemeinde Quierschied und der Stadt Sulzbach entsorgt werden. Große Mengen faulenden Obstes würden zu einer Verunreinigung des Anlieferbereiches führen, Ungeziefer anlocken und im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung des Grüngut durch den Verwerter führen.

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Es ist auch verboten, Fallobst in der Natur auf öffentlichem Gelände oder im Wald zu entsorgen. Im Wald kann illegal entsorgtes Fallobst die Ausbreitung ortsfremder Pflanzen und Schädlinge fördern.