Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gaswerk Illingen hat in ihrer Sitzung vom 01.09.2022 beschlossen, die Arbeitspreise für die Grund- und Ersatz-Versorgung ab dem 01.11.2022 wie nachfolgend aufgeführt, festzulegen:
Die Tarifänderung betrifft nur die Grund- und Ersatzversorgung. Alle übrigen Tarife (Comfortgas, Garantiepreise, Wärmeversorgung, Kartenzähler etc.) bleiben von der Preisänderung unberührt.
Um eine möglichst genaue Verbrauchsabgrenzung zu erzielen, haben alle Kunden die in der Grund- und Ersatz-Versorgung beliefert werden die Möglichkeit, Ihren Zählerstand zum 01.11.2022 mitzuteilen.
Die Zählerstandsmitteilung kann per Mail (info@gaswerk-illingen.de), über die Homepage (www.gaswerk-illingen.de) oder telefonisch in unserem Kundenservice BESI (Tel. 06825-93260) erfolgen.
Die Preise enthalten die Energielieferung, die Netzentgelte einschließlich Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgaben, die Energiesteuer gem. EnergieStG (z. Zt. 0,55 Cent/kWh), die Kosten der CO2-Bepreisung (0,546 Cent/kWH) laut Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die Bilanzierungsumlage (0,570 Cent/kWh), die Gasbeschaffungsumlage (2,419 Cent/kWh), sowie die Gasspeicherumlage (0,059 Cent/kWh).
Die Bruttoendpreise beinhalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %.
Die Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Höchstbeträge der Konzessionsabgaben betragen bei Wahltarifen 0,51 Cent/kWh, bei sonstigen Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh (Gemeinden bis 25.000 Einwohnern) und bei den Sondervereinbarungen 0,03 Cent/kWh.