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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 4/2025
Die Gemeinde informiert
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Leerstandsmanagement der Gemeinde: Immer wieder Nachfragen nach Geschäftsräumen

Die Gemeinde Quierschied darf sich trotz der aktuell für weite Teile der Wirtschaft schwierigen Situation nach wie vor über Nachfragen nach Leerständen und Gewerbeflächen freuen. Auf der Suche nach passenden Ladenlokalen, Büro-, Seminar- und Lagerräumen oder auch Räumlichkeiten für Gastronomiebetriebe und mehr unterstützt die Gemeinde gerne, ist dabei aber auf die Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer angewiesen. Eine Vermittlung zwischen ihnen und den Interessenten kann nur erfolgen, wenn der Gemeinde die verfügbaren Leerstände und auch die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner*innen bekannt sind.

Aufruf an Eigentümer:innen aller Gemeindebezirke:

Melden Sie uns Ihre Leerstände!

Bürgermeister Lutz Maurer ruft daher dazu auf, leerstehende und für wirtschaftliche Zwecke nutzbare Immobilien an die Gemeinde zu melden: „Offenbar ist die Gemeinde Quierschied aufgrund ihrer zentralen Lage und der hervorragenden Anbindung an die Verkehrs-Infrastruktur in den Fokus von großen und kleineren Unternehmen“, sagt er und ergänzt: „Nutzen Sie diese Chance, Leerstände in Quierschied, Fischbach-Camphausen und Göttelborn zu beseitigen und melden Sie sich bei uns. Von erfolgreichen Ansiedlungen profitieren letztlich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger.“ Exposés der gemeldeten Leerstände werden auf der Internetseite der Gemeinde („Wirtschaft, Bauen und Soziales“ {{gt}} „Leerstandsmanagement“) veröffentlicht. Neue Meldungen sowie Anregungen und Nachfragen können jederzeit an Verwaltungsmitarbeiter Sebastian Zenner gerichtet werden unter: Tel.: 06897 961-116 oder per Email an: S.Zenner@quierschied.de.

Darüber hinaus informiert die Gemeinde gerne über aktuelle Fördermöglichkeiten für Gewerbetreibende. So können beispielsweise Fassaden- und Dachsanierungen, Anstriche, Maßnahmen zur Wohnumfeldgestaltung und ähnliches mit einem Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten von mindestens 1.000 Euro bis zu maximal 40.000 Euro bei der Gemeinde beantragt werden.