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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 44/2022
Die Gemeinde informiert
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Öffentliche Abgaben (Steuern und Gebühren) IV. Quartal 2022

Die Gemeinde Quierschied weist darauf hin, dass zum 15.11.2022 die 4. Rate der Grundsteuern, Hundesteuern, Wasser und Kanalgebühren etc. fällig werden.

An alle Abgabepflichtigen, die sich noch nicht für das bequeme Bankeinzugsverfahren entschieden haben, ergeht die Bitte, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeindekasse Quierschied zu überweisen. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates bitten wir um die Angabe des Kassenzeichens.

Sollten Sie verschiedene Zahlungen auf einem Überweisungsvordruck zusammenfassen, so ist die Angabe aller Verwendungszwecke unbedingt erforderlich.

Dadurch ist gewährleistet, dass Fehlbuchungen und daraus resultierende Kosten durch spätere Mahnungen vermieden werden.

Nach dem Steuertermin ist die Gemeindekasse Quierschied gesetzlich verpflichtet, die Rückstände nach den Bestimmungen des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes gebührenpflichtig abzumahnen und erforderlichenfalls anschließend zwangsweise beizutreiben.