Quelle Katastergrundlage: LVGL; Stand: 23.01.2014, Bearbeitung: Kernplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied hat mit Beschluss vom 19.10.2023 die 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Q 1500 – Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Q 1500 - Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“ in Kraft.
Jedermann kann die 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Q 1500 – Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Q 1500 – Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweise gem. § 44 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Geltungsbereich der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Q 1500 – Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“ in der Gemeinde Quierschied, Ortsteil Quierschied