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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 44/2024
Die Gemeinde informiert
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Steuer- und Abgabenpflichtige aufgepasst:

Vierte Rate am 15. November 2024 fällig!

Im Jahr 2022 wurden von der Gemeinde Quierschied an alle Steuerpflichtigen Dauerbescheide über Steuern und Abgaben versandt. Sofern Ihnen dieser Tage kein neuer Bescheid zugestellt wird, sind die 2022 genannten Beträge gültig und wie 2024 folgt fällig:

15. November

Verwaltung rät zu Lastschriftmandat

Um Mahnungen zu vermeiden, empfiehlt die Gemeindeverwaltung ausdrücklich, die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates an die Gemeinde Quierschied. Das entsprechende Formular „SEPA Lastschriftmandat“ steht auf der Internetseite der Gemeinde unter www.quierschied.de zum Download bereit.

Nach dem Steuertermin ist die Gemeindekasse Quierschied gesetzlich verpflichtet, die Rückstände nach den Bestimmungen des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes gebührenpflichtig abzumahnen und erforderlichenfalls anschließend zwangsweise beizutreiben.