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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 48/2025
Die Gemeinde informiert
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Auslegung des Jagdkatasters für die Gemeinde Quierschied

Das Jagdkataster für den Jagdbezirk Quierschied wird in der Zeit von Donnerstag, 27. November 2025 bis 12. Dezember 2025 von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 Uhr und 12 Uhr sowie von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Außenstelle Bauamt des Rathauses der Gemeinde Quierschied (Rathausstr. 9, 1 OG, 66287 Quierschied) ausgelegt. Es wird um telefonische Voranmeldung unter Tel.: 06897 961-175 oder -172 gebeten.

Wer die Eintragungen im Jagdkataster in eigener Sache für unrichtig hält, kann schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch beim Bürgermeister der Gemeinde Quierschied erheben. Bei Einlegung eines Einspruchs gegen das Jagdkataster ist ein Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Auszug aus dem Liegenschaftskataster neueren Datums) zwecks ergänzendem Eintrag in das Jagdkataster vorzulegen. Der Einspruch ist spätestens innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Ende der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Quierschied einzureichen.

Quierschied, den 27. November 2025
Bürgermeister Lutz Maurer
als Jagdvorsteher des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Gemeinde Quierschied