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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 49/2025
Seite 4
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Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz informiert: 

Vogelgrippe im Saarland: Stallpflicht für Geflügel wird am Freitag, den 28. November, aufgehoben

Bei der Vogelgrippe zeichnet sich im Saarland eine Entspannung ab. Die Zahl der positiv getesteten Wildvögel ist beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) seit Anfang November stabil geblieben. Die Allgemeinverfügung, die auch eine Stallpflicht für Geflügel beinhaltet, wird am morgigen Freitag, den 28. November, aufgehoben.

Die Zahl der Nachweise des Vogelgrippevirus insgesamt ist im Saarland seit Anfang November stabil geblieben. Zum aktuellen Zeitpunkt ist nur noch mit dem Überflug einer kleinen Restpopulation an Zugvögeln zu rechnen.

Da aber im Norden noch bis über das kommende Wochenende mit Temperaturen um den Gefrierpunkt zu rechnen ist, ist davon auszugehen, dass es zum Aufbruch letzter Zugvogeltrupps kommen kann. Die Gefahr der Ver- und Einschleppung des hochansteckenden Geflügelgrippevirus kann demnach nicht gänzlich ausgeräumt werden. Daher wird den saarländische Vogel- und Geflügelhalter empfohlen, weiterhin auf eine konsequente Einhaltung der Biosicherheit zu achten. Insbesondere sollten Vorkehrungen getroffen werden, um den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln möglichst zu verhindern.

Die Bevölkerung wird gebeten, auffällige Wildvögel, besonders Zugvögel, sowie gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel weiterhin unverzüglich dem LAV zu melden (per E-Mail an vogelgrippe@lav.saarland.de oder unter der Telefonnummer 0681-9978-4500).

Das eingerichtete Bürgertelefon zum Thema Vogelgrippe wird nun abgeschaltet. Weitere Informationen zur Vogelgrippe gibt es unter:

www.saarland.de/vogelgrippe – www.saarland.de/gefluegelpest-faq