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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 5/2023
Seite 3
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Steuer- und Abgabenpflichtige aufgepasst:

Erste Rate am 15. Februar 2023 fällig!

Im Jahr 2022 wurden von der Gemeinde Quierschied an alle Steuerpflichtigen Dauerbescheide über Steuern und Abgaben versandt. Sofern Ihnen dieser Tage kein neuer Bescheid zugestellt wird, sind die 2022 genannten Beträge gültig und wie folgt fällig:

15. Februar

15. Mai

15. August

15. November

Verwaltung rät zu Lastschriftmandat

Um Mahnungen zu vermeiden, empfiehlt die Gemeindeverwaltung ausdrücklich, die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates an die Gemeinde Quierschied. Das entsprechende Formular „SEPA Lastschriftmandat“ steht auf der Internetseite der Gemeinde unter www.quierschied.de zum Download bereit.

Nach dem Steuertermin ist die Gemeindekasse Quierschied gesetzlich verpflichtet, die Rückstände nach den Bestimmungen des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes gebührenpflichtig abzumahnen und erforderlichenfalls anschließend zwangsweise beizutreiben.