| Freitag, 02.02. | ||
| Fi | 17:30 Uhr | Aussetzung des Allerheiligsten, Anbetung und Segen |
| Fi | 18:00 Uhr | Heilige Messe am Fest "Darstellung des Herrn" mit Kerzenweihe, Lichterprozession und Blasiussegen |
| Samstag, 03.02. | ||
| Gö | 17:00 Uhr | “Närrische“Vorabendmesse unter Beteiligung des KV „von der Höh“ Göttelborn mit Blasiussegen |
| Pa | 18:30 Uhr | Vorabendmesse mit Blasiussegen |
| Sonntag, 04.02. | ||
| Ma | 09:30 Uhr | Hochamt mit Blasiussegen |
| Fi | 11:00 Uhr | Hochamt mit Blasiussegen |
| Ma | 14:00 Uhr | Taufe |
| Dienstag, 06.02. | ||
| Pa | 09:00 Uhr | Hl. Messe |
| Mittwoch, 07.02. | ||
| Gö | 15:00 Uhr | Frauenmesse, anschl. Faschingskaffee |
| Donnerstag, 08.02. | ||
| Fi | 09:11 Uhr | Hl. Messe, anschl. buntes Programm im Pfarrheim |
| Pa | 19:00 Uhr | Taizé-Gebet |
| Freitag, 09.02. | ||
| Fi | 18:00 Uhr | Hl. Messe |
Mit dem Fest der Darstellung des Herrn im Tempel (Maria Lichtmess) am 2. Februar feiern wir nochmal ein weihnachtliches Fest und schauen auf das Jesuskind, das von Maria und Josef in den Tempel gebracht wird. Die eigentliche Weihnachtszeit endet zwar schon mit dem Fest der Taufe des Herrn, aber an Maria Lichtmess klingt das Weihnachtsgeheimnis noch einmal nach. An diesem Tag werden auch die Kerzen geweiht, die in unseren Kirchen das Jahr über brennen und auch die Kerzen, die Sie mitbringen. Am 3. Februar feiert die Kirche den Gedenktag des Heiligen Bischofs und Märtyrers Blasius und der beliebte Blasiussegen wird gespendet. In den Tagen vom 01.02. bis 04.02.2024 werden in den Gottesdiensten die Kerzen geweiht und/oder der Blasiussegen gespendet. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Gottesdienstordnung.
Am Freitag, 2. Februar, werden vor der Messe Kerzen (Ostertisch-kerzen, Osterlichter für den Friedhof) in St. Josef Fischbach
verkauft, die dann in der Festmesse gesegnet werden.
Die Vorabendmesse am 3. Februar in Göttelborn wird unter Beteiligung des Karnevalvereins „von der Höh“ Göttelborn gefeiert.
Alle Gottesdienstbesucher sind eingeladen, kostümiert zu kommen, wenn sie das möchten.
Der Blasiussegen wird auch erteilt.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde.
Wer kann Kandidatenvorschläge einreichen?
Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann Kandidatenvorschläge machen.
Wer ist wahlberechtigt?
Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.
Wahltermin ist der 6. März 2024.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in der Kirchengemeinde hat und nach staatlichem Recht volljährig ist und nicht durch andere Gründe von der Wahl ausgeschlossen ist (KVVG §6 Absatz 2 und 3).
Wie mache ich einen Kandidatenvorschlag?
Bitte nutzen Sie das Formular für den Kandidatenvorschlag, das Sie in den Kirchen, in den Pfarrbüros oder zum Download auf unserer Homepage: www.pfarreien-quierschied finden!
Der Kandidatenvorschlag ist nur dann gültig, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und mit allen Unterschriften versehen ist.!
Bis wann können Kandidatenvorschläge eingereicht werden?
Kandidatenvorschlage können eingereicht werden bis 13.02.2024
Ihr Wahlausschuss: Dr. Harald Cronauer (Vors. PGR), Trude Langenfeld (stv. Vors. PGR), Hildegard Blatter (Schriftführerin PGR)
Kontaktadresse für Ihre Anfragen und Abgabemöglichkeit für Ihre Kandidatenvorschläge:
Pfarrbüros in Quierschied (06897 62245) und Fischbach (06897 62220) oder E-Mail: mariahimmelfahrtquierschied@gmx.de
Marienstr. 20, 66287 Quierschied
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags: 10.00 – 12.00 Uhr
Montags, mittwochs: 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Telefon: 6 22 45
Email: mariahimmelfahrtquierschied@gmx.de
Webseite: www.pfarreien-quierschied.de
Nebenstelle Fischbach
Friedhofstr. 16, 66287 Quierschied-Fischbach
Öffnungszeiten:
Mittwochs: 14.30 – 18.00 Uhr
Freitags: 08.30 – 12.30 Uhr
Telefon: 6 22 20