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Quierschieder Anzeiger
Ausgabe 51/2024
Amtliche Mitteilungen
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Neufassung des Gebührenverzeichnisses nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016

Auf Beschluss des Gemeinderates vom 12.12.2024 wird das Gebührenverzeichnis nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016 mit Wirkung zum 01.01.2025 wie folgt neu gefasst:

1.

Schmutzwassergebühr

3,64 €/m³ Frischwasser

2.

Niederschlagswassergebühr

0,52 €/m²

3.

Entsorgungsgebühr

a)

Klärgruben bis 4 cbm Fassungsvermögen

b)

Klärgruben über 4 cbm bis 8 cbm Fassungsvermögen

c)

Abflusslose Klärgruben über 4 cbm

bis 8 cbm Fassungsvermögen

d)

Abflusslose Klärgruben über 8 cbm

bis 14 cbm Fassungsvermögen

4.

Kleineinleitergebühr

35,79 € / SE (Schadeinheit)

Quierschied, 13.12.2024
Lutz Maurer Siegel
(Bürgermeister)