Im Jahr 2025 wurden von der Gemeinde Quierschied Dauerbescheide über Steuern und Abgaben versandt. Sofern ihnen kein neuer Bescheid zugestellt wurde, sind die 2025 genannten Beträge wie folgt fällig:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Verwaltung rät zu Lastschriftmandat
Um Mahnungen zu vermeiden, empfiehlt die Gemeindeverwaltung ausdrücklich, die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates an die Gemeinde Quierschied. Das entsprechende Formular „SEPA Lastschriftmandat“ steht auf der Internetseite der Gemeinde unter www.quierschied.de zum Download bereit.