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Talpost Lambrecht
Ausgabe 1/2023
Stadt Lambrecht (Pfalz)
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Alte Themen neu bearbeitet

Erinnerung an das Hochwasser 1952: Besonders der Bereich der Färberstraße war überschwemmt, Wohnungen mussten geräumt werden, Laufstege waren aufgebaut worden.

Hochwasserschutz im Tal wird seit Jahrzehnten diskutiert

Die Erstellung einer Hochwasserschutzkonzeption durch ein Ingenieurbüro hat ihre zweite Bürgerbeteiligung hinter sich und kann nun im Frühjahr 2023 durch die Verbandsgemeinde abgeschlossen werden. Das Thema „Hochwasser“ des Speyerbachs ist nicht neu, neuralgische Punkte sind bekannt, doch neben einer aktuellen Renaturierung mit Überschwemmungsfläche am Oberlauf hat sich bisher nicht viel getan. Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse der aktuellen Hochwasserschutzkonzeption umgesetzt werden können und nicht in der „Schublade“ landen. Beim Jahrhunderthochwasser 1882 und an Weihnachten 1952 war besonders Lambrecht vom Hochwasser des Speyerbachs betroffen. In seiner Not und aus einer gewissen Hilflosigkeit gegenüber den Naturgewalten und seinen Folgen hatte bereits vor 70 Jahren im Januar 1953 der Stadtrat Lambrecht mit Bürgermeister Hermann Schneid an der Spitze Hilfe beim Landtag des gerade gegründeten Landes Rheinland-Pfalz mit folgendem Schreiben gesucht:

„Die Stadt Lambrecht ist bei der Hochwasserkatastrophe am 22. Dezember 1952 und den folgenden Tagen wiederum aufs schwerste heimgesucht worden. An zwei Stellen war der Speyerbach über seine Ufer getreten und hat die Bundesstraße 39 auf einer Länge von ca. 300 Metern unter Wasser gesetzt, sodass der Verkehr auf dieser wichtigen Straße mehrere Tage unterbrochen war und für jeglichen Verkehr gesperrt werden musste. Ebenso war ein ganzes Stadtviertel in einer Ausdehnung von mehreren tausend Quadratmetern unter Wasser gesetzt und der Fußgängerverkehr konnte nur mittels Laufstegen aufrecht erhalten werden. Fünf Wohnungen mussten geräumt werden, da die Wassermassen in die tiefer gelegenen Wohnungen eingedrungen waren. Großer Schaden ist dadurch den Anwohnern dieser überfluteten Gebiete entstanden.

Um in Zukunft derartige Überschwemmungen fernzuhalten ist es notwendig, dass das Bett des Speyerbachs an zwei Stellen eine Regulierung erfahren müsste. Das Wasserwirtschaftsamt in Neustadt an der Weinstraße, das zweimal das Katastrophengebiet besichtigte, ist ebenfalls der Ansicht, dass nur eine Regulierung des Bachbettes eine Überschwemmung in Zukunft verhindern kann. Die Stadtverwaltung Lambrecht schließt sich dieser Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes an, ist aber nicht in der Lage, aus eigenen Mitteln derartige Projekte durchzuführen. Der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz wird gebeten, die Regulierung des Speyerbaches als eine Landesaufgabe zu betrachten und entsprechende Mittel hierzu bereitzustellen.“

Der damalige Brief wurde in Mainz wohl zur Kenntnis genommen, geschehen ist nichts. So bleibt aktuell die Hoffnung, dass 2013 das ingenieurmäßig ausgearbeitete und mit entsprechenden Daten angereicherte Gutachten teilweise oder in seiner Gesamtheit in die Tat umgesetzt werden kann, damit große Hochwasserschäden der Vergangenheit angehören.