Mainz. (TB)In der Zeit zwischen März und September 2026 werden im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz in Mainz (LfU) Geländeerhebungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Kartierungen ist es den Kartierenden gemäß Paragraph 2 Absatz 3 des Landesnaturschutzgesetzes grundsätzlich erlaubt, Grundstücke zu betreten. Hierfür ist es erforderlich, die Kartierung öffentlich anzukündigen und in der ortsüblichen Weise bekannt zu machen. LANDESAMT FÜR UMWELT RHEINLAND-PFALZ, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz, Telefon 0 61 31 60 33-1419 Till.Benner@lfu.rlp.de http://www.lfu.rlp.de/