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Talpost Lambrecht
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Esthal

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbands­gemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 212, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Esthal haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz) oder an den Ortsbürgermeister, Hauptstraße 63a, 67472 Esthal oder elektronisch unter info@vg-lambrecht.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird im Rahmen seiner Beratungen über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

3.

Kinder und Jugendliche der Ortsgemeinde sind gemäß § 16 c Gemeindeordnung zu Planungen und Vorhaben die deren Interesse berühren besonders angesprochen.

Esthal, 26.03.2025
Gernot Kuhn
Ortsbürgermeister