Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
für das Jahr 2025 und 2026
vom 04.04.2025
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 24.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.03.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 2025 | 2026 | ||
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 9.476.255,00 € | 10.423.609,00 € | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.319.554,00 € | 10.422.978,00 € | |
| Jahresergebnis (Fehlbetrag) | -843.299,00 € | 631,00 € | |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 9.209.400,00 € | 9.551.400,00 € | |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 9.240.838,00 € | 9.004.957,00 € | |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -31.438,00 € | 546.443,00 € | |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 496.000,00 € | 292.000,00 € | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.765.600,00 € | 1.885.000,00 € | |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.269.600,00 € | -1.593.000,00 € | |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.714.138,00 € | 1.593.000,00 € | |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 413.100,00 € | 546.443,00 € | |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit *) | 1.301.038,00 € | 1.046.557,00 € | |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 11.419.538,00 € | 11.319.957,00 € | |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 11.419.538,00 € | 11.319.957,00 € | |
| Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | 0,00 € | 0,00 € | |
*) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt in 2025 auf | 1.269.600,00 € |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt in 2026 auf | 1.593.000,00 € |
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird in 2025 und 2026 festgesetzt auf | 0,00 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich in 2025 und 2026 auf | 0,00 € |
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für 2025 auf für 2026 auf | 26.460.000,00 € 26.922.000,00 € |
davon entfällt auf die Verbandsgemeinde
| für 2025 für 2026 | 18.123.000,00 € 18.585.000,00 € |
§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Verbandsgemeindewerke
Der Gesamtbetrag der Kredite wird festgesetzt auf:
Wasserwerk 1.047.200,00 €
(nachrichtlich: Hiervon zinslose Darlehen 200.000,00 €)
Abwasserbeseitigungseinrichtungen 1.042.866,00 €
(nachrichtlich: Hiervon zinslose Darlehen 0,00 €)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:
Wasserwerk 750.000,00 €
Abwasserbeseitigungseinrichtungen 3.000.000,00 €
Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.
§ 6
Verbandsgemeindeumlage
(1) Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) in der derzeit gültigen Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz für das Jahr 2025 und 2026 wird auf 40,75 v.H. festgesetzt.
(2) Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel des Jahresbetrages am 01. März, 01. Juni, 1. September und 01. Dezember des Haushaltsjahres zu entrichten.
Nachrichtlich: Umlagesoll 2025: 6.003.837,00 € (Haushaltsplanung, 40,75 v.H.)
Abrechnung 2024: 5.773.781,00 € (endgültige Festsetzung; 40,75 v.H.)
§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt -6.773.806,23 €. Dieser entwickelt sich voraussichtlich wie folgt:
zum 31.12.2021 -7.027.487,23 €
zum 31.12.2022 -7.373.839,23 €
zum 31.12.2023 -7.092.688,23 €
zum 31.12.2024 -2.253.540,23 € (-7.075.234,23 € abzgl. PEK-RP 4.821.694 €)
zum 31.12.2025 -3.096.839,23 € (-7.918.533,23 € abzgl. PEK-RP 4.821.694 €)
zum 31.12.2026 -3.096.208,23 € (-7.917.902,23 € abzgl. PEK-RP 4.821.694 €)
zum 31.12.2027 -3.094.754,23 € (-7.916.448,23 € abzgl. PEK-RP 4.821.694 €)
zum 31.12.2028 -3.072.105,23 € (-7.893.799,23 € abzgl. PEK-RP 4.821.694 €)
§ 8
Wertgrenze für Investitionen
| Investitionen oberhalb der Wertgrenze von Euro sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen. | 25.000,00 € |
§ 9
Altersteilzeit
Beamte | Arbeitnehmer | |
| bewilligbare Fälle von Altersteilzeit in 2025 | 1 | 10 |
| bewilligbare Fälle von Altersteilzeit in 2026 | 2 | 14 |
| Nachrichtlich: | ||
| Bereits bewilligte Fälle von Altersteilzeit | 0 | 2 |
Lambrecht (Pfalz), den 04.04.2025
Gernot Kuhn
Bürgermeister
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), geltend gemacht worden ist.
Gemäß §§ 97 Abs. 2, 27 GemO und DVO-GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung liegt die Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für 2025 und 2026 in der Zeit von
Montag, 14.04.2025 bis einschließlich Mittwoch, 23.04.2025 arbeitstäglich von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Zimmer 218, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die vorstehende Bekanntmachung ist mit Ablauf des 23.04.2025 vollzogen.
Lambrecht (Pfalz), 09.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Gernot Kuhn
Bürgermeister