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Talpost Lambrecht
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)

für das Jahr 2025 und 2026

vom 04.04.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 24.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.03.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

9.476.255,00 €

10.423.609,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.319.554,00 €

10.422.978,00 €

Jahresergebnis (Fehlbetrag)

-843.299,00 €

631,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

9.209.400,00 €

9.551.400,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

9.240.838,00 €

9.004.957,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-31.438,00 €

546.443,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

496.000,00 €

292.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.765.600,00 €

1.885.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.269.600,00 €

-1.593.000,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.714.138,00 €

1.593.000,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

413.100,00 €

546.443,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit *)

1.301.038,00 €

1.046.557,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

11.419.538,00 €

11.319.957,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

11.419.538,00 €

11.319.957,00 €

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

0,00 €

0,00 €

*) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt in 2025 auf

1.269.600,00 €

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt in 2026 auf

1.593.000,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird in 2025 und 2026 festgesetzt auf

0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich in 2025 und 2026 auf

0,00 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

für 2025 auf

für 2026 auf

26.460.000,00 €

26.922.000,00 €

davon entfällt auf die Verbandsgemeinde

für 2025

für 2026

18.123.000,00 €

18.585.000,00 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Verbandsgemeindewerke

Der Gesamtbetrag der Kredite wird festgesetzt auf:

Wasserwerk 1.047.200,00 €

(nachrichtlich: Hiervon zinslose Darlehen 200.000,00 €)

Abwasserbeseitigungseinrichtungen 1.042.866,00 €

(nachrichtlich: Hiervon zinslose Darlehen 0,00 €)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:

Wasserwerk 750.000,00 €

Abwasserbeseitigungseinrichtungen 3.000.000,00 €

Verpflichtungsermächtigungen werden keine festgesetzt.

§ 6

Verbandsgemeindeumlage

(1) Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) in der derzeit gültigen Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz für das Jahr 2025 und 2026 wird auf 40,75 v.H. festgesetzt.

(2) Die Verbandsgemeindeumlage ist mit je einem Viertel des Jahresbetrages am 01. März, 01. Juni, 1. September und 01. Dezember des Haushaltsjahres zu entrichten.

Nachrichtlich: Umlagesoll 2025: 6.003.837,00 € (Haushaltsplanung, 40,75 v.H.)

Abrechnung 2024: 5.773.781,00 € (endgültige Festsetzung; 40,75 v.H.)

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt -6.773.806,23 €. Dieser entwickelt sich voraussichtlich wie folgt:

zum 31.12.2021 -7.027.487,23 €

zum 31.12.2022 -7.373.839,23 €

zum 31.12.2023 -7.092.688,23 €

zum 31.12.2024 -2.253.540,23 € (-7.075.234,23 € abzgl. PEK-RP 4.821.694 €)

zum 31.12.2025 -3.096.839,23 € (-7.918.533,23 € abzgl. PEK-RP 4.821.694 €)

zum 31.12.2026 -3.096.208,23 € (-7.917.902,23 € abzgl. PEK-RP 4.821.694 €)

zum 31.12.2027 -3.094.754,23 € (-7.916.448,23 € abzgl. PEK-RP 4.821.694 €)

zum 31.12.2028 -3.072.105,23 € (-7.893.799,23 € abzgl. PEK-RP 4.821.694 €)

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von Euro

sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen.

25.000,00 €

§ 9

Altersteilzeit

Beamte

Arbeitnehmer

bewilligbare Fälle von Altersteilzeit in 2025

1

10

bewilligbare Fälle von Altersteilzeit in 2026

2

14

Nachrichtlich:

Bereits bewilligte Fälle von Altersteilzeit

0

2

Lambrecht (Pfalz), den 04.04.2025

Gernot Kuhn

Bürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn

sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), geltend gemacht worden ist.

Gemäß §§ 97 Abs. 2, 27 GemO und DVO-GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung liegt die Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für 2025 und 2026 in der Zeit von

Montag, 14.04.2025 bis einschließlich Mittwoch, 23.04.2025 arbeitstäglich von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Zimmer 218, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die vorstehende Bekanntmachung ist mit Ablauf des 23.04.2025 vollzogen.

Lambrecht (Pfalz), 09.04.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Gernot Kuhn

Bürgermeister