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Talpost Lambrecht
Ausgabe 15/2026
Stadt Lambrecht (Pfalz)
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Werden künftig Parkgebühren in der Innenstadt erhoben?

Lambrecht. (WD) Bereits am 12. Juni 2025 beschloss der Stadtrat auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen FWG, SPD und BSW/SWG die flächendeckende Einführung von Parkgebühren für das Kurzzeitparken im Stadtgebiet Lambrecht sowie die Einführung kostenpflichtiger Anwohnerparkausweise.

Wie Christine Klein (FWG) mitteilte, haben Gespräche mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht und der Verbandsgemeinde Deidesheim ergeben, dass die Umsetzung von Anwohnerparkausweisen im gesamten Stadtgebiet ohne externe Unterstützung nicht realisierbar ist. Voraussetzung hierfür wären zunächst eine fachliche Parkraumanalyse sowie die Entwicklung eines entsprechenden Parkraumkonzepts.

Demgegenüber könnte die Einführung von Parkgebühren für das Kurzzeitparken auf öffentlichen Parkflächen – etwa am Friedrich-Ebert-Platz, Herzog-Otto-Platz, am Parkplatz beim Stadtcafé/Floristik Pur sowie in der Grevenhausener Straße, Hauptstraße und Färberstraße – auch ohne externe Unterstützung erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bereits eingeplant.

Vor diesem Hintergrund soll der ursprüngliche Beschluss angepasst werden: Zunächst ist vorgesehen, ausschließlich Parkgebühren für Kurzzeitparken einzuführen. In einem zweiten Schritt sollen dann die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um auch Anwohnerparkausweise gegen Gebühr umzusetzen.

In der anschließenden Diskussion wurden beide Themen kontrovers erörtert. Dabei zeichnete sich jedoch eine Mehrheit im Stadtrat für die Einführung kostenpflichtigen Kurzzeitparkens ab. Robert Westerberger (CDU) regte an, zunächst zu klären, in welcher Form das Ordnungsamt die Kontrolle der Parkscheine sicherstellen könne. Zudem wurde kritisiert, dass der Parkplatz in der Färberstraße überwiegend von Lehrkräften der Grundschule sowie von Mitarbeitenden der AWO genutzt werde, wodurch kaum Kapazitäten für Kurzzeitparker verblieben.

Maximilian Henrich (SPD) betonte, dass der ursprüngliche Antrag bereits 2025 mit großer Mehrheit beschlossen worden sei. Nun gehe es darum, auf Basis neuer Erkenntnisse zunächst einen Teilaspekt umzusetzen und die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Satzung zu beauftragen. In einem weiteren Schritt müsse sich der Stadtrat mit der konkreten Ausgestaltung der Parkraumbewirtschaftung befassen, einschließlich der möglichen Anschaffung von Parkautomaten.

Der geänderte Antrag wurde schließlich mit 14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.