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Talpost Lambrecht
Ausgabe 16/2024
Stadt Lambrecht (Pfalz)
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Parken nur für PKW gestattet

Abstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern auf dem Tuchmacherplatz in Lambrecht nahm Überhand – Verwarnungen ausgesprochen



(ve) Das östliche Drittel des Tuchmacherplatzes war in letzter Zeit zum beliebten Abstellplatz von Wohnmobilen, Wohnwagen und den verschiedensten Arten von Anhängern geworden, obwohl die beiden Einfahrten zum Parkplatz mit dem Gebotsschild „Nur für PKW“ gekennzeichnet sind. Auf Initiative der Stadt Lambrecht inspizierte das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde den Platz und sprach mehrfach Verwarnungen aus. Das blaue Gebotsschild „Parken nur für PKW“ hebt gleichzeitig die 14-Tage-Regelung für Anhänger ohne Zugfahrzeug auf, die besagt, dass nach §12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kraftfahrzeuganhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, bis zu zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen. Angesichts geringer Parkmöglichkeiten soll durch die Kontrolle das Blockieren von Parkplätzen durch abgestellte Anhänger und Wohnmobile verhindert werden, informierte Alexander Held, Leiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde. Den Anhänger- und Wohnmobilbesitzern wird empfohlen nach eigener Unterbringungsmöglichkeit für ihre Fahrzeuge zu suchen.



Ein Teil des Tuchmacherplatzes in Lambrecht wurde verstärkt zum Abstellen von Anhängern und Wohnmobilen genutzt. Dabei halten sich viele Autofahrer nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung, denn auf dem Platz dürfen nur PKW geparkt werden.



Das Parken-Gebotsschild mit dem Hinweis „PKW frei“ schließt automatisch das Abstellen von größeren Fahrzeugen wie Wohnmobilen und Anhängern sowie LKW aus.