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Talpost Lambrecht
Ausgabe 16/2026
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Debatte zum Thema Erdbestattungsmöglichkeiten im Stadtrat

Zeichnung zeigt das geplante Feld mit Perlschnurstrauch und den vorhandenen 4 Gräbern. Autor: Gregor Panczyk.

Areal des geplanten Gräberfeldes.

Lambrecht. (Werner Dietrich) Der Stadtrat befasste sich in seiner letzten Sitzung mit dem Thema Neuanlage eines Friedhofsfeldes für Erdbestattungen. Auf dem Friedhof in Lambrecht sind Erdbestattungen nicht in allen Bereichen möglich. Grund dafür ist eine ausgeprägte Problematik mit Schichtwasser, wie die Beigeordnete Tanja Bundenthal-Beck (FWG) in der jüngsten Stadtratssitzung erläuterte. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte hätten gezeigt, dass selbst vermeintlich trockene Flächen plötzlich durch Wassereinbrüche unbrauchbar werden. Trotz durchgeführter Pegelstandsuntersuchungen und eines vorliegenden Gutachtens gleiche die Suche nach geeigneten Grabstellen weiterhin einem „Lotteriespiel“. Zudem komme es beim Aushub neuer Gräber immer wieder vor, dass nicht vollständig zersetzte Särge freigelegt werden, in denen sich teilweise noch Wachsleichen befinden.

Für die Bereiche der Felder A04 und A04a sieht Bundenthal-Beck die Möglichkeit, das gesamte Areal mit einer Umrandungsmauer einzufassen, die Fläche um etwa 80 Zentimeter mit wasserdurchlässigem Material aufzufüllen und darauf neue Grabstätten anzulegen. Der Vorteil dieser Lösung läge darin, dass im ursprünglichen Boden nur etwa ein Meter tief gegraben werden müsste, während durch die Aufschüttung dennoch die erforderliche Grabtiefe von 1,80 Metern erreicht werden könnte.

Nach der Kostenschätzung der Verwaltung soll die Umrandung aus erdbraunen Schalungssteinen bestehen. Zudem ist vorgesehen, die Grabfelder durch drei gepflasterte Wege zu erschließen. Insgesamt würden sich die Arbeiten für die Anlage des Grabfeldes auf rund 116.000 Euro brutto belaufen. In dem neuen Bereich könnten in fünf Reihen insgesamt 60 Doppelgräber entstehen. Allerdings befinden sich auf der vorgesehenen Fläche ein Perlschnurbaum sowie vier bestehende Erdgräber in einer Ecke des Feldes.

Erst Untersuchungen, dann Entscheidungen!

Bundenthal-Beck betonte, es gehe nun darum, grundsätzlich zu entscheiden, ob man bereit sei, auf dem Friedhof Abhilfe zu schaffen und das betreffende Feld näher untersuchen zu lassen. Dafür seien Bohrungen notwendig, um die Wasserverhältnisse zu klären. Die Umsetzung eines neuen Erdbestattungsfeldes würde allerdings auch bedeuten, dass die entstehenden Kosten auf die Gebühren für Erdbestattungen umgelegt werden müssten. „Erdbestattungen werden dann in Lambrecht teurer, aber wir hätten langfristig einen geordneten Friedhof und das Lotteriespiel hätte ein Ende“, so ihre Einschätzung.

Im Anschluss an die Darstellung entwickelte sich im Stadtrat eine kontroverse Diskussion. Fraktionsübergreifend wurde die Auffassung vertreten, dass noch kein Beschluss zur Neuanlage des Grabfeldes gefasst werden sollte. Stattdessen solle zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme beider Friedhofsteile erfolgen, um die noch verfügbaren und unproblematischen Flächen für Erdbestattungen zu ermitteln. Zudem wurde bezweifelt, ob die veranschlagten Kosten tatsächlich ausreichen, da insbesondere bei der Umrandung verschiedene Ausführungsvarianten denkbar seien, die in der Kalkulation nicht vollständig berücksichtigt wurden.

Bundenthal-Beck sprach sich dennoch für einen Grundsatzbeschluss aus. Sollte die Untersuchung des Areals positiv ausfallen, könne man unmittelbar in die konkrete Planung einsteigen. Eine Prüfung mache ihrer Ansicht nach nur dann Sinn, wenn auch die grundsätzliche Bereitschaft bestehe, das Projekt weiterzuverfolgen.

Dem widersprach Daniel Wiegner (CDU) mit der klaren Position: „Erst untersuchen, dann entscheiden!“ Auch Eva Ockenfuß-Boese (Grüne) bewertete einen Grundsatzbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht. Sie betonte, dass in die Diskussion zwingend das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz einbezogen werden müsse, da dieses die Zahl der Erdbestattungen beeinflussen könnte. Zudem regte sie an, die Untersuchung auf Gräber auszuweiten, deren Nutzungsdauer in den kommenden zwei bis drei Jahren endet, da sich hier weiteres Potenzial für Neubelegungen ergeben könne.

Robert Westerberger (CDU) verwies darauf, dass bereits seit dem Jahr 2000 ein hydraulisches Gutachten vorliege, aus dem hervorgehe, in welchen Bereichen mit mehr oder weniger Wasser zu rechnen sei. Darüber hinaus machte er darauf aufmerksam, dass für die geplante Mauer des Bestattungsfelsens ein entsprechend tiefes Fundament erforderlich sei. Aus seiner Sicht sei es daher unerlässlich, eine geologische Expertise einzuholen, um auszuschließen, dass das Vorhaben zu einem Aufstau von Hangwasser führt. Andernfalls bestehe die Gefahr, „am Ende eine Badewanne zu bauen“. Auch Dirk Hedtke (BSW) sprach sich dafür aus, vor weiteren Schritten zunächst ein geologisches Gutachten einzuholen.

Der Stadtrat beschloss einstimmig ein Angebot eines Geologen einzuholen, um den Friedhof auf Altlasten zu untersuchen. Des weiteren soll das Feld am Perlschnurbaum auf Tauglichkeit zur Anlegung eines Erdbestattungsfeldes untersucht werden. Danach geht das Thema erneut in den Bauausschuss.

Nach Angaben der Verbandsgemeinde wurden in Lambrecht im Jahr 2025 zwei Erdbestattungen durchgeführt, 2024 waren es drei, 2023 sieben und 2022 vier.