Ortsgemeinde Weidenthal
Zur Sicherstellung einer geordneten baulichen Weiterentwicklung im Bereich der Hauptstraße und der Weißenbachstraße in der Ortsgemeinde Weidenthal hat der Gemeinderat Weidenthal in seiner öffentlichen Sitzung am 02. April 2025 beschlossen, den Bebauungsplan
in einem Teilbereich zu ändern.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der Änderung „Neubau und Rückbau Funkmast“ des Bebauungsplanes „Bahnüberführung Weißenbachstraße“ kann dem abgedruckten Planauszug entnommen werden.