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Talpost Lambrecht
Ausgabe 20/2025
Stadt Lambrecht (Pfalz)
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Änderung beim 24h-Lieferantenwechsel

Wichtige Information der Stadtwerke Lambrecht für Stromkunden

Am 6. Juni 2025 tritt mit dem sogenannten 24h-Lieferantenwechsel eine wichtige gesetzliche Änderung in Kraft. Ab diesem Datum sind für die Stromversorgung keine rückwirkenden Umzugsmeldungen mehr möglich. Die technische Umsetzung von Ummeldungen und auch Lieferantenwechseln erfolgt dann werktags innerhalb von 24 Stunden.

Die Neuregelung ist eine Vorgabe der Bundesnetzagentur, um Anbieterwechsel und Ummeldungen in Zukunft schneller und effizienter zu gestalten. Allerdings entfällt die bisher bestehende Möglichkeit, An- und Abmeldungen beim Stromversorger bis zu sechs Wochen rückwirkend vorzunehmen. Wichtig: Bei der Gasversorgung ändert sich nichts – hier bleiben die längeren Fristen bestehen.

Die neue Regelung ist vor allem zu beachten von Kundinnen und Kunden, die in Kürze einen Umzug geplant haben sowie Vermietern oder sonstigen Vertretern der Wohnungswirtschaft. Ein- und Auszüge sollten dem Strom- bzw. Grundversorger möglichst 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Zählerstände sollten am besten am Tag der Schlüsselübergabe übermittelt werden – z. B. auf der Website der Stadtwerke Lambrecht unter www.sw-lambrecht.de über das entsprechende Online-Formular oder per E-Mail an kundenservice@sw-lambrecht.de.

Weitere Informationen zum 24h-Lieferantenwechsel sind auf der Stadtwerke-Website erhältlich.