Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Esthal
für die Jahre 2025 und 2026
vom 14.05.2025
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der aktuell gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 14.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.05.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.823.841,00 € | 1.944.570,00 € | ||||
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.990.907,00 € | 1.944.370,00 € | ||||
| Jahresergebnis | -167.066,00 € | 200,00 € | ||||
| 2. im Finanzhaushalt | ||||||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.714.650,00 € | 1.836.850,00 € | ||||
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.767.606,00 € | 1.726.982,00 € | ||||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -52.956,00 € | 109.868,00 € | ||||
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | ||||
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | ||||
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | ||||
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 578.700,00 € | 111.500,00 € | ||||
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 483.800,00 € | 223.000,00 € | ||||
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 94.900,00 € | -111.500,00 € | ||||
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 31.556,00 € | 77.332,00 € | ||||
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 73.500,00 € | 75.700,00 € | ||||
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit *) | -41.944,00 € | 1.632,00€ | ||||
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 2.324.906,00 € | 2.025.682,00 € | ||||
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 2.324.906,00 € | 2.025.682,00 € | ||||
| Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | 0,00 € | 0,00 € | ||||
*) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Jahr 2025 erforderlich ist, wird festgesetzt auf | 0,00 € |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Jahr 2026 erforderlich ist, wird festgesetzt auf | 111.500,00 € |
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird in 2025 und 2026 festgesetzt auf | 0,00 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich in 2025 und 2026 auf | 0,00 € |
§ 4
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | 2025 | 2026 | |
| Grundsteuer A | 345 v.H. | 445 v.H. | |
| Grundsteuer B | 670 v.H. | 700 v.H. | |
| 2. Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital | 410 v.H. | 410 v.H. | |
| 3. Hundesteuer | |||
| für den ersten Hund | 108,00 € | 132,00 € | |
| für den zweiten Hund | 168,00 € | 204,00 € | |
| für jeden weiteren Hund | 168,00 € | 252,00 € | |
| für den ersten gefährlichen Hund | 600,00 € | 600,00 € | |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 828,00 € | 828,00 € | |
§ 5
Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gem. § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt | |
| für 2025 auf: | 2.680.000,00 € |
| für 2026 auf: | 2.152.000,00 € |
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt -450.371,29 € und entwickelt sich voraussichtlich wie folgt:
zum 31.12.2021 -611.421,29 €
zum 31.12.2022 -1.082.537,29 €
zum 31.12.2023 -1.070.546,29 €
zum 31.12.2024 603.482,71 € (-1.049.732,29 € abzgl. PEK-RP 1.653.215,00 €)
zum 31.12.2025 436.416,71 € (-1.216.798,29 € abzgl. PEK-RP 1.653.215,00 €)
zum 31.12.2026 436.616,71 € (-1.216.598,29 € abzgl. PEK-RP 1.653.215,00 €)
zum 31.12.2027 436.653,71 € (-1.216.561,29 € abzgl. PEK-RP 1.653.215,00 €)
zum 31.12.2028 439.953,71 € (-1.213.261,29 € abzgl. PEK-RP 1.653.215,00 €)
§ 7
Wertgrenze für Investitionen
| Investitionen oberhalb der Wertgrenze von Euro sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen. | 20.000,00 € |
§ 8
Altersteilzeit
Beamte | Tariflich Beschäftigte | |
| Bewilligbare Fälle von Altersteilzeit in 2025 | 0 | 0 |
| Bewilligbare Fälle von Altersteilzeit in 2026 | 0 | 0 |
| Nachrichtlich: | ||
| Bereits bewilligte Fälle von Altersteilzeit | 0 | 0 |
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), geltend gemacht worden ist. |
Gemäß §§ 97 Abs. 2, 27 GemO und DVO-GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung liegt die Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für 2025 und 2026 in der Zeit von
Montag, 26.05.2025 bis einschließlich Mittwoch, 04.06.2025 arbeitstäglich von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Zimmer 218, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die vorstehende Bekanntmachung ist mit Ablauf des 04.06.2025 vollzogen.