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Talpost Lambrecht
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Esthal

für die Jahre 2025 und 2026

vom 14.05.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der aktuell gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 14.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.05.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.823.841,00 €

1.944.570,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.990.907,00 €

1.944.370,00 €

Jahresergebnis

-167.066,00 €

200,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.714.650,00 €

1.836.850,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

1.767.606,00 €

1.726.982,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-52.956,00 €

109.868,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

578.700,00 €

111.500,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

483.800,00 €

223.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

94.900,00 €

-111.500,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

31.556,00 €

77.332,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

73.500,00 €

75.700,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit *)

-41.944,00 €

1.632,00€

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

2.324.906,00 €

2.025.682,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

2.324.906,00 €

2.025.682,00 €

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

0,00 €

0,00 €

*) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Jahr 2025 erforderlich ist, wird festgesetzt auf

0,00 €

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Jahr 2026 erforderlich ist, wird festgesetzt auf

111.500,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird in 2025 und 2026 festgesetzt auf

0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich in 2025 und 2026 auf

0,00 €

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

2025

2026

Grundsteuer A

345 v.H.

445 v.H.

Grundsteuer B

670 v.H.

700 v.H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital

410 v.H.

410 v.H.

3. Hundesteuer

für den ersten Hund

108,00 €

132,00 €

für den zweiten Hund

168,00 €

204,00 €

für jeden weiteren Hund

168,00 €

252,00 €

für den ersten gefährlichen Hund

600,00 €

600,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

828,00 €

828,00 €

§ 5

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gem. § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt

für 2025 auf:

2.680.000,00 €

für 2026 auf:

2.152.000,00 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt -450.371,29 € und entwickelt sich voraussichtlich wie folgt:

zum 31.12.2021 -611.421,29 €

zum 31.12.2022 -1.082.537,29 €

zum 31.12.2023 -1.070.546,29 €

zum 31.12.2024 603.482,71 € (-1.049.732,29 € abzgl. PEK-RP 1.653.215,00 €)

zum 31.12.2025 436.416,71 € (-1.216.798,29 € abzgl. PEK-RP 1.653.215,00 €)

zum 31.12.2026 436.616,71 € (-1.216.598,29 € abzgl. PEK-RP 1.653.215,00 €)

zum 31.12.2027 436.653,71 € (-1.216.561,29 € abzgl. PEK-RP 1.653.215,00 €)

zum 31.12.2028 439.953,71 € (-1.213.261,29 € abzgl. PEK-RP 1.653.215,00 €)

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von Euro

sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen.

20.000,00 €

§ 8

Altersteilzeit

Beamte

Tariflich Beschäftigte

Bewilligbare Fälle von Altersteilzeit in 2025

0

0

Bewilligbare Fälle von Altersteilzeit in 2026

0

0

Nachrichtlich:

Bereits bewilligte Fälle von Altersteilzeit

0

0

Esthal, den 14.05.2025
Gernot Kuhn
Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), geltend gemacht worden ist.

Gemäß §§ 97 Abs. 2, 27 GemO und DVO-GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung liegt die Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für 2025 und 2026 in der Zeit von

Montag, 26.05.2025 bis einschließlich Mittwoch, 04.06.2025 arbeitstäglich von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Zimmer 218, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die vorstehende Bekanntmachung ist mit Ablauf des 04.06.2025 vollzogen.

Lambrecht (Pfalz), 19.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Gernot Kuhn
Bürgermeister