Das ehemalige Dominkanerinnen-Kloster St. Lambrecht war in früheren Jahrhunderten reich begütert. Die vielen Weinberge in der Vorderpfalz brachten in manchem Jahre eine reiche Ernte. Den vielen Wein konnten die „Nönnlein” nicht trinken. Nun war aber der Verkauf in damaliger Zeit recht schwierig. Die Herrschaften, der Bischof und die Nonnen führten einfach bei ihren Untertanen eine Zwangsabnahme des Weines durch. So hatten auch die Lambrechter Klosterfrauen das Recht, den sogenannten Bannwein in das Dorf zu legen und zwar dreimal im Jahr. Auf Pfingsten und Weihnachten war es ein halbes Fuder (rund 500 Liter), das durch den Klosterprobst zum Auszapfen gelangte. Dazu musste das Kloster ein halbes Malter gebackenes Brot stellen. In kalter Zeit auch Brandholz. Die Ausschankstellen hießen „Zum neuen Kern“ und „Zum Hollerbaum“. Der Maß Klosterwein durfte um einen oder zwei Pfennig teurer verkauft werden als bei den Wirten. Wer nach 14 Tagen seinen Bannwein nicht geholt hatte, dem wurde er ins Haus gebracht. Wollte aber der Hausbewohner den Wein nicht annehmen, so hatte der Beauftragte des Klosters das Recht, den Wein mit der einen Hand in ein Geschirr zu schütten und mit der anderen Hand ein Pfand zu nehmen. Wurde der Wein innerhalb von 14 Tagen nicht bezahlt, durfte die Klosterverwaltung das Pfand verkaufen, um zu ihrem Geld zu kommen. In Hambach erinnert die Banngasse hinter dem alten Gemeindehaus ebenfalls an die Ausgabe des Bannweines. Wir würden uns heute sicher ganz gerne zwei Schoppen Wein aufzwingen lassen. Wie sich die Zeiten doch ändern...