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Talpost Lambrecht
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

für das Jahr 2025 und 2026

vom 26.05.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 06.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.05.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.889.274,00 €

1.641.943,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.502.790,00 €

2.010.672,00 €

Jahresergebnis (Fehlbetrag)

-613.516,00 €

-368.729,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.486.730,00 €

1.541.930,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

2.299.721,00

1.814.276,00

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-812.991,00 €

-272.346,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.170.100,00 €

1.447.200,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.927.500,00 €

1.687.500,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-757.400,00 €

-240.300,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.645.991,00 €

603.846,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

75.600,00 €

91.200,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit *)

1.570.391,00 €

512.646,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

4.302.821,00 €

3.592.976,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

4.302.821,00

3.592.976,00

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

0,00 €

0,00 €

*) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt in 2025 auf

757.400,00 €

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt in 2026 auf

240.300,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird in 2025 und 2026 festgesetzt auf

0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich in 2025 und 2026 auf

0,00 €

§ 4

Steuersätze

2025

2026

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

445 v.H.

445 v.H.

- Grundsteuer B

660 v.H.

700 v.H.

- Gewerbesteuer

400 v.H.

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

108,00 €

108,00 €

- für den zweiten Hund

138,00 €

138,00 €

- für jeden weiteren Hund

168,00 €

168,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

396,00 €

396,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

636,00 €

636,00 €

§ 5

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gem. § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt

für 2025 auf:

5.431.000,00 €

für 2026 auf:

4.663.000,00 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt -705.735,23 €. Dieser entwickelt sich voraussichtlich wie folgt:

zum 31.12.2021 -1.844.583,23

zum 31.12.2022 -2.155.101,23

zum 31.12.2023 -2.329.177,23 €

zum 31.12.2024 -90.433,23 € (-2.641.976,23 € abzgl. PEK-RP 2.551.543,00 €)

zum 31.12.2025 -703.949,23 € (-3.255.492,23 € abzgl. PEK-RP 2.551.543,00 €)

zum 31.12.2026 -1.072.678,23 € (-3.624.221,23 € abzgl. PEK-RP 2.551.543,00 €)

zum 31.12.2027 -1.451.855,23 € (-4.003.398,23 € abzgl. PEK-RP 2.551.543,00 €)

zum 31.12.2028 -1.840.393,23 € (-4.391.936,23 € abzgl. PEK-RP 2.551.543,00 €)

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von Euro

sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen.

20.000,00 €

§ 8

Altersteilzeit

Beamte

Arbeitnehmer

Bewilligbare Fälle von Altersteilzeit in 2025

0

0

Bewilligbare Fälle von Altersteilzeit in 2026

0

0

Nachrichtlich:

Bereits bewilligte Fälle von Altersteilzeit

0

0

Neidenfels, den 26.05.2025
Sybille Höchel
Ortsbürgermeisterin

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn

sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), geltend gemacht worden ist.

Gemäß §§ 97 Abs. 2, 27 GemO und DVO-GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung liegt die Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für 2025 und 2026 in der Zeit von

Montag, 02.06.2025 bis einschließlich Mittwoch, 11.06.2025 arbeitstäglich von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Zimmer 218, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die vorstehende Bekanntmachung ist mit Ablauf des 11.06.2025 vollzogen.

Lambrecht (Pfalz), 26.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Gernot Kuhn
Bürgermeister