Lambrecht. Am Sonntag, 23. Juni 2024, sind zur Stichwahl um das Amt des Stadtbürgermeisters der Stadt Lambrecht die Wahllokale im Gemeinschaftshaus von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer mit der zur ersten Wahl übersandten Wahlbenachrichtigungskarte für die Stichwahl einen Wahlschein beantragt hatte, hat ohne erneuten Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten. Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.
Wahlberechtigte, die verhindert sind, am Wahltag den Wahlraum aufzusuchen, können noch bis Freitag, den 21.06.2024, 18.00 Uhr einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3 in Lambrecht (Pfalz) beantragen. Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben. Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter www.vg-lambrecht.de zur Verfügung.