Lambrecht. (ve) Aus aktuellen Themen wie dem Anbringen von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen sowie durch das äußere Dämmen von Anwesen sollte nach einem Beschluss aus dem Jahr 2022 die Gestaltungssatzung der Stadt Lambrecht überarbeitet werden. Die erforderlichen Arbeiten sollten durch das Büro Hubert L. Deubert erbracht werden. Eine überarbeitete Gestaltungssatzung lag den Ratsmitgliedern nun vor, doch diese monierten, sie hätten nicht ausreichend Zeit gehabt, um sich mit der Thematik zu befassen. Ebenso seien die Änderungen nicht sichtbar angepasst worden. Auch bestand Unklarheit zwischen Gestaltungssatzung und Gestaltungsfibel, wobei einige Ratsmitglieder eine Gestaltungsfibel als ausreichend erachteten.
Vorgaben einer baulichen Gestaltung von Baumaßnahmen in Lambrecht sollen im Sinne einer Gestaltungsvorgabe Rücksicht auf die Eigenarten und Strukturen der Altstadt nehmen. Typische Gestaltungsmerkmale sollen erhalten und bauliche Veränderungen sollen so gesteuert werden, dass die Qualität der Altstadt weiter gesteigert wird. Daher sollen bauliche Maßnahmen sensibel und qualitätsvoll durchgeführt werden und dem gestalterischen Niveau der Gebäude und der Struktur der Altstadt gerecht werden.
Die Gestaltungssatzung und die darauf aufbauende Gestaltungsfibel soll sich an alle Bürger und Bürgerinnen sowie Planungsbeteiligte richten, die in der Altstadt Gebäude neu errichten, modernisieren oder instandsetzen möchten. Zusammen sollen sie allen, die sich bei der baulichen Weiterentwicklung der Altstadt engagieren, einen begleitenden Leitfaden zum Erkennen, Bewerten, Bewahren und Entwickeln von stadtbildprägenden baulichen Qualitäten an die Hand geben. Man konnte sich im Stadtrat nicht einigen und so wurde der Tagesordnungspunkt „Gestaltungssatzung“ mit 10 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen an den Bau- und Stadtsanierungsausschuss zurückgegeben.