Am Montag, 30. Juni 2025, 19:00 Uhr findet in Lambrecht (Pfalz), Hauptstraße 103 a, Schulungsraum Feuerwehrhaus, eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| Punkt 1: | Teiländerungen des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandgemeinde Lambrecht (Pfalz) in den Ortsgemeinden Elmstein, Frankeneck und Weident-hal; |
| hier: Abwägung der im Zuge der Beteiligung der Bürger und Träger öffentli-cher Belange eingegangenen Stellungnahmen |
| Punkt 2: | Anschaffung Drohnenzubehör FFW |
| Punkt 3: | Beitritt zur Kooperationsvereinbarung für die Umsetzung und das Management des neustrukturierten Grundwanderwegenetzes für das Biosphärenreservat Pfälzerwald |
| Punkt 4: | Neubesetzung von Ausschüssen |
| Punkt 5: | Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2021 und Entlastung von Bürgermeister und Beigeordneten für das Jahr 2021 |
| Punkt 6: | Regionales Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz; |
| hier: Aufteilung der Mittel |
| Punkt 7: | Anschaffung der App "mein Ort" vom Verlag Linus Wittich oder intensivere Nutzung der App "mittelpfalz"; |
| hier: Auftragsvergabe |
| Punkt 8: | KIPKI: Elektroarbeiten Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung und Aufbau eines Bilanzkreismodells |
| hier: Generalvollmacht zur Auftragsvergabe |
| Punkt 9: | Einführung der digitalen Ratsarbeit |
| hier: Beratung und Beschlussfassung |
| Punkt 10: | Änderung der Richtlinien für die Sportlerehrung und Jugend-Sportlerehrung durch die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) |
| Punkt 11: | Nebentätigkeit des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz); |
| Information über den Umfang und die Vergütung der Nebentätigkeiten |
| Punkt 12: | Nebentätigkeiten der 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz); |
| Information über den Umfang und die Vergütung der Nebentätigkeiten |
| Punkt 13: | Jahressonderzahlung der technischen Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke Lambrecht (Pfalz) |
| Punkt 14: | Mitteilungen und Anfragen |
| Punkt 15: | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung; |
Anfragen sollten nach Möglichkeit 3 Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen
Im anschließenden nichtöffentlichen Teil werden u.a. Personalangelegenheiten behandelt.