Fütterungsverbot für Wildtiere – Sauberkeit rund um Wertstoffsäcke beachten
Lambrecht. Aus aktuellem Anlass weist die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz) eindringlich darauf hin, dass das Füttern von Wildtieren wie Wildschweinen, Füchsen oder Waschbären strengstens untersagt ist.
Warum das Füttern verboten ist:
Das Anlocken von Wildtieren kann schwerwiegende Folgen haben:
- Zunehmende Schäden an Gärten, Häusern und öffentlichen Anlagen
- Gefahr der Übertragung von Krankheiten
- Verlust der natürlichen Scheu der Tiere und damit höhere Risiken für Menschen und Haustiere
- Ansiedlung der Wildtiere in Wohngebieten mit möglichen Folgekonflikten
Wichtig:
- Das Auslegen von Futterresten, Küchenabfällen oder sonstigen Lebensmitteln im Freien ist verboten.
- Verstöße gegen das Fütterungsverbot können mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Wildtiere finden in ihrem natürlichen Lebensraum ausreichend Nahrung – eine Gewöhnung an den Menschen ist unbedingt zu vermeiden.
Hinweis zur Bereitstellung von Wertstoffsäcken:
Auch falsch bereitgestellte Abfallsäcke können Wildtiere anziehen. Aus diesem Grund bitten wir um Beachtung folgender Punkte:
- Die Wertstoffsäcke dürfen erst am Tag der Abholung an den Straßenrand gestellt werden.
- – Achten Sie darauf, dass die Säcke gut verschlossen sind.
- Nicht abgeholte Säcke bitte zeitnah wieder zurücknehmen.
Mit Ihrer Mithilfe schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Nachbarschaft vor unliebsamen Begegnungen und helfen mit, unsere Orte sauber und lebenswert zu halten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)