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Talpost Lambrecht
Ausgabe 28/2026
Stadt Lambrecht (Pfalz)
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Stadt Lambrecht passt Maßnahmen im RZN-Förderprogramm an

Verbandsgemeinderat stimmt zu

Lambrecht. (Werner Dietrich) Die Stadt Lambrecht nahm in diversen Sitzungen umfangreiche Änderungen an ihrem Maßnahmenkatalog im Rahmen des RZN-Förderprogramms vor. Der Verbandsgemeinderat stimmte den Anpassungen einstimmig zu und ebnete damit den Weg für einen entsprechenden Änderungsantrag beim Zuschussgeber.

Das RZN-Programm wurde durch die alte Landesregierung im Jahr 2025 aufgelegt. Antragsberechtigt ist die Verbandsgemeinde Lambrecht, die einen Teil der Fördermittel entsprechend der Einwohnerzahl an ihre Ortsgemeinden weiterleitet. Nachdem der Verbandsgemeinderat die Maßnahmen im August 2025 beschlossen hatte, wurden diese vom Zuschussgeber bewilligt. Änderungsanträge können noch bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, wobei sämtliche geförderten Projekte spätestens Ende 2028 abgeschlossen sein müssen.

In seiner Sitzung am 9. Juni 2026 hatte der Stadtrat Lambrecht beschlossen, den bisherigen Maßnahmenkatalog in mehreren Punkten zu überarbeiten. Die Verwaltung wurde daraufhin gebeten, die Änderungen vorab im Rahmen eines Änderungsantrags zur Genehmigung einzureichen. Zu den bedeutendsten Änderungen zählt der Wegfall der geplanten Maßnahme zur Herstellung gesicherter Fahrradabstellplätze durch den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Für dieses Projekt war bereits ein Zuwendungsweiterleitungsbescheid über 48.000 Euro ergangen, der inzwischen bestandskräftig ist. Dieser muss nun aufgehoben werden. Sollten allerdings dem VRN im Zusammenhang mit der bisherigen Bewilligung bereits nachweisbare Kosten entstanden sein, müssen diese nach dem Beschluss von der Stadt Lambrecht übernommen werden. Die Verwaltung wird hierzu zunächst das Einverständnis der Stadt einholen.

Neu ist außerdem, dass neben den Ortsgemeinden Esthal und Neidenfels nun auch in Lambrecht zwei Vereine Fördermittel aus dem RZN-Programm erhalten sollen. Die Verwaltung machte jedoch deutlich, dass für Vereine dieselben strengen Fördervorgaben gelten wie für Kommunen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften sowie eine umfassende Dokumentation der Maßnahmen. Werden die Projekte nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht umgesetzt, droht eine Rückforderung der Fördergelder. Um dieses Risiko transparent zu machen, müssen die beiden betroffenen Vereine vor Einreichung des Änderungsantrags schriftlich bestätigen, dass ihnen die Förderrichtlinien bekannt sind und sie sich der möglichen finanziellen Folgen bewusst sind.

Der Verbandsgemeinderat beschloss die vorgeschlagenen Änderungen einstimmig. Damit können die Anpassungen nun dem Zuschussgeber zur Genehmigung vorgelegt werden.

Hintergrund

Am 9. Juni 2026 hat der Lambrechter Stadtrat zwei Förderanträge aus dem RZN-Programm befürwortet. Auf Initiative der FWG hatten der TSV Lambrecht sowie das Fasnachtskomitee „Die Lambrechter Gäsböck“ (FKL) Zuschüsse für wichtige Investitionen beantragt. Der TSV Lambrecht möchte seine in die Jahre gekommene Flutlichtanlage auf moderne LED-Technik umrüsten. Der Verein betreut derzeit 284 Kinder und Jugendliche und verzeichnet dank seines großen ehrenamtlichen Engagements seit Jahren steigende Mitgliederzahlen. Die Investition beläuft sich auf rund 48.800 Euro, beantragt werden 25.000 Euro an RZN-Fördermitteln. Auch das FKL setzt auf die Unterstützung aus dem RZN-Programm. Der Verein engagiert sich seit mehr als 70 Jahren in der Kinder- und Jugendarbeit im karnevalistischen Tanzsport und plant die Anschaffung neuer, einheitlicher Gardekostüme für alle Tanzgruppen. Das Gesamtprojekt umfasst 50.000 Euro, wovon ebenfalls 25.000 Euro über das RZN-Förderprogramm finanziert werden sollen.