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Talpost Lambrecht
Ausgabe 29/2023
Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
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Vorbereitung zur Ganztagsförderung

Räume im „Haus der Vereine“, der ehemaligen Lambrechter Volksschule, werden benötigt, um die bevorstehende Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder gewährleisten zu können. Verhandlungen mit der Stadt als Eigentümerin des Gebäudes, werden geführt.

 

Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde befasste sich mit dem Ganztagsförderungsgesetz

(ve) Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“, dem „Ganztagsförderungsgesetz“ und den Folgen befasste sich der Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Lambrecht unter Vorsitz der Ersten Beigeordneten Sybille Höchel (CDU). Das im Oktober 2021 in Kraft getretene Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung der Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Der Betreuungsumfang sieht acht Stunden an allen fünf Werktagen vor, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, wobei die Länder eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln können. Eine Pflicht, das Angebot der Ganztagsbetreuung in Anspruch zu nehmen, besteht nicht. Daraus sei zu schließen, dass nicht alle Eltern ihre Kinder außerhalb der Schulzeit in die Betreuung geben werden, dennoch müssen für alle Grundschüler Plätze vorgehalten werden, erläuterte Carsten Herter.

Für die Ganztagsbetreuung in den Grundschulen des Tales müssen entsprechende Räumlichkeiten vorgehalten werden. Zusammen mit der Kreisverwaltung wurden die Grundschulen des Tales inspiziert und mögliche Investitionen angesprochen. Carsten Herter (stellv. Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste der Verbandsgemeinde-Verwaltung) berichtete, dass dem Kreis für Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung der Ganztagsbetreuung vier Millionen Euro vom Land zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der beschränkt zur Verfügung stehenden Mittel empfahl er, dass sich im Rahmen der Priorisierung die Tal-Schulen versuchen sollten, sich „weit vorne“ zu platzieren.

In die sechs Tal-Schulen wird unterschiedlich investiert werden müssen. In Lambrecht kann das Gesetz der Ganztagsbetreuung nur umgesetzt werden, wenn Räumlichkeiten im „Haus der Vereine“ genutzt werden können. Verhandlungen mit der Stadt Lambrecht als Eigentümerin des Hauses der Vereine müssen geführt werden, Umbauarbeiten werden notwendig werden. Bei der Pavillonschule in Neidenfels wird eine Außen-Spielfläche geschaffen werden müssen. Bei den bestehenden Schulen Esthal und Weidenthal würden genügend Räumlichkeiten vorhanden sein, allenfalls bei der Esthaler Schule sei die Schaffung eines Ruhe- und Spielraumes erwünscht. In der Schule Weidenthal erfolge der Einbau einer Küche. Die kurz vor der Inbetriebnahme stehende Grundschule Lindenberg ist räumlich bereits an die Ganztagsbetreuung angepasst. Die Grundschule Elmstein ist zunächst aus der Bewertung herausgenommen, weil noch über einen Schulhausneubau entschieden werden muss.

Von der Betreuenden Grundschule zur Ganztagsbetreuung

Im Rahmen der aktuellen „Betreuenden Grundschule“ haben zurzeit Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder bei der Verbandsgemeinde Lambrecht für die Betreuende Grundschule anzumelden. Von Montag bis Freitag erstreckt sich die Betreuungszeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Pro Kind entstehen Kosten in Höhe von 30.- Euro monatlich. An allen sechs Tal-Schulen nutzen aktuell 243 Kinder (von 433 Kindern) das Angebot der „Betreuenden Grundschule“: Elmstein 35 Kinder, Esthal 26, Lambrecht 91, Lindenberg 17, Neidenfels/Frankeneck 33, Weidenthal 41. Die Gesamtschülerzahl wird zum Schuljahr 2024/2025 prognostiziert 453 Kinder betragen (Elmstein 85, Esthal 30, Lambrecht 170, Lindenberg 56, Neidenfels/Frankeneck 52, Weidenthal 60).