Im Rahmen einer Bauvoranfrage hatte sich der Bauausschuss der Stadt Lambrecht mit der geplanten Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienwohnhauses in Hanglage an der Grabenstraße zu beschäftigen. Die Verwaltung hatte bereits vorab das Einvernehmen versagt, dem sich der Bauausschuss bei zwei Enthaltungen mehrheitlich anschloss. Das Baugebiet liegt außerhalb des Bebauungsplanes, bei einer Bebauung müsste dieser geändert werden. Die letzte Entscheidung trifft das Kreisbauamt, das sich über den städtischen Beschluss hinwegsetzen könnte.