Das Ministerium des Innern und für Sport arbeitet eine Rechtsverordnung über die Stundensätze für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge aus, welche festlegen, dass die Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge landeseinheitlich geregelt werden. Nach Auffassung des Gemeinde- und Städtebundes ist absehbar, dass die Arbeit an der Rechtsverordnung noch länger andauert. Deshalb sind die Kommunen aufgefordert bis zur Verabschiedung der Rechtsverordnung, ihre Kostensatzungen an die Neuregelungen anzupassen und somit befassten sich sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Verbandsgemeinderat mit der Gebührenerhebung für Hilfs- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Lambrecht mit einem entsprechenden Beschluss.
In vier Anlagen zu der Satzung der Verbandsgemeinde sind festgelegt die Stundensätze für Personalaufwand bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr, die Stundensätze der Einsatzfahrzeuge, die Stundensätze der feuerwehrtechnischen Geräte und Stundensätze für Arbeiten an fremden Geräten. Grundsätzlich sind die Einsätze der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr nach dem Brand- und Katastrophenschutz unentgeltlich. Wird die Feuerwehr jedoch grob fahrlässig gerufen, oder muss sie nach einem Fehlalarm zu Brandmeldeanlagen ausrücken, kann sie Gebühren berechnen. Kosten werden auch berechnet bei Türöffnungen, bei Unterstützung von Rettungsdiensten und weiteren Einsätzen, die im Landes-Brand- und Katastrophenschutzgesetz verankert sind.
Bisher fehlte in der Verbandsgemeinde Lambrecht eine rechtssichere Grundlage, die jetzt durch die Neufassung der Satzung über den Kostenersatz besteht. Danach beträgt der Stundensatz für einen Feuerwehrangehörigen 34 Euro, die Stundensätze der Fahrzeuge hängen von der Art des Fahrzeuges ab und betragen zwischen 23 und 305 Euro pro Stunde. In den Einsatz gebrachte feuerwehrtechnische Geräte werden zwischen 5 und 75 Euro pro Stunde berechnet. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter für die Feuerwehreinsätze während der Arbeitszeit freistellen, bekommen die gezahlten Löhne von der Verbandsgemeinde erstattet. Die Verdienstausfälle von Selbständigen, wenn sie werktags von 7 bis 18 Uhr sowie samstags von 7 bis 14 Uhr in den Feuerwehreinsatz gehen, werden pauschal mit 50 Euro pro Stunde ausgeglichen.