Titel Logo
Talpost Lambrecht
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kerwe Lambrecht

Aufgrund der Lambrechter Kerwe 2024 und des dazugehörigen Umzugs ist es notwendig, folgende verkehrsbehördliche Anordnungen zu treffen:

In der Freiherr-vom-Stein-Straße wird am 04.08.2024 von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr absolutes Haltverbot angeordnet.

Auf den Wergen wird am 04.08.2024 von 12 Uhr bis 15 Uhr absolutes Haltverbot angeordnet.

In der Karl-Marx-Straße wird am 04.08.2024 von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr absolutes Haltverbot angeordnet.

In der Klostergartenstraße wird am 04.08.2024 ein absolutes Haltverbot angeordnet.

Für die Mühlstraße („Kerwegrab“) wird für den 02.08.2024 und 05.08.2024 von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr absolutes Haltverbot angeordnet.

Ab Montag, 29.07.2024 bis einschließlich Mittwoch, 07.08.2024, wird der Bereich Klostergartenstraße ab Einmündung Kirchstraße bis Anwesen Nr. 1a und Schulstraße von Einmündung Friedrich-Ebert-Platz bis Zufahrt Parkplatz am Stadtcafé bzw. Sonnenstudio voll gesperrt.

Der Bereich Kirchstraße ab Einmündung Grevenhausenstraße/Friedrich-Ebert-Platz, wird am Freitag, dem 02.08.2024, ab 16.00 Uhr, am Samstag, dem 03.08.2024 und Sonntag, dem 04.08.2024, ganztägig, am Montag, dem 05.08.2024, jeweils ab 16.00 Uhr voll gesperrt.

Für die Friedrich-Ebert-Brücke wird am Mittwoch, 31.07.2024 und am Donnerstag, 01.08.2024 eine Vollsperrung angeordnet (Kerweaufbau).

Ein Halteverbot wird ab Montag, den 29.07.24 bis Mittwoch den 07.08.24 angeordnet.

Ab Mittwoch, 31.07.2024 ist die Klostergartenstraße ab dem Anwesen Hausnummer 2 (Aufstellung eines Speisezeltes) vollgesperrt.

Die Bundesstraße B39 wird am Sonntag, den 04.08.2024 im Rahmen des Kerweumzuges, zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr für ca. 30 Minuten gesperrt.

Der Ausschank findet an den jeweiligen Kerwetagen bis 02:00 Uhr statt.

Die Musikdarbietung endet am Freitag, Samstag und Montag jeweils um 01:00 Uhr.

Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.

Lambrecht (Pfalz), den 31.07.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
In Vertretung
Sybille Höchel
1. Beigeordnete