Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Weidenthal vom 15. August 2019 (zuletzt geändert am 10. Juli 2024) wird folgendermaßen geändert:
In § 6 (2) wird die Zahl 20,00 € durch 30,00 € ersetzt.
In § 7 (1) wird die Zahl 15,00 € durch 20,00 € ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.10.2025 in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und |
| 2. | die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn |
| 3. | sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), geltend gemacht worden ist. |
Die Satzung wird hiermit gemäß der §§ 24 Abs. 3 + 6, 27 GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.