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Talpost Lambrecht
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Stadt Lambrecht (Pfalz)

Aufgrund der Lambrechter Kerwe 2025 und des dazugehörigen Umzugs ist es notwendig, folgende verkehrsbehördliche Anordnungen zu treffen:

In der Freiherr-vom-Stein-Straße wird am 03.08.2025 von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr absolutes Haltverbot angeordnet.

Auf den Wergen wird am 03.08.2025 von 12 Uhr bis 15 Uhr absolutes Haltverbot angeordnet.

In der Karl-Marx-Straße wird am 03.08.2025 von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr absolutes Haltverbot angeordnet.

In der Klostergartenstraße wird am 03.08.2025 ein absolutes Haltverbot angeordnet.

Für die Mühlstraße („Kerwegrab“) wird für den 01.08.2025 und 04.08.2025 von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr absolutes Haltverbot angeordnet.

Ab Montag, 28.07.2025 bis einschließlich Mittwoch, 06.08.2025, wird der Bereich Klostergartenstraße ab Einmündung Kirchstraße bis Anwesen Nr. 1a und Schulstraße von Einmündung Friedrich-Ebert-Platz bis Zufahrt Parkplatz am Stadtcafé bzw. Sonnenstudio voll gesperrt.

Der Bereich Kirchstraße ab Einmündung Grevenhausenstraße/Friedrich-Ebert-Platz, wird am Freitag, dem 01.08.2025, ab 16.00 Uhr, am Samstag, dem 02.08.2025 und Sonntag, dem 03.08.2025, ganztägig, am Montag, dem 04.08.2025, jeweils ab 16.00 Uhr voll gesperrt.

Für die Friedrich-Ebert-Brücke wird am Mittwoch, 30.07.2025 und am Donnerstag, 01.08.2024 eine Vollsperrung angeordnet (Kerweaufbau).

Ein Halteverbot wird ab Montag, den 28.07.2025 bis Mittwoch den 06.08.2025 angeordnet.

Ab Mittwoch, 30.07.2025 ist die Klostergartenstraße ab dem Anwesen Hausnummer 2 (Aufstellung eines Speisezeltes) vollgesperrt.

Die Bundesstraße B39 wird am Sonntag, den 03.08.2025 im Rahmen des Kerweumzuges, zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr für ca. 30 Minuten gesperrt.

Der Ausschank findet an den jeweiligen Kerwetagen bis 02:00 Uhr statt.

Die Musikdarbietung endet am Freitag, Samstag und Montag jeweils um 01:00 Uhr.

Um Verständnis und Beachtung wird gebeten.

Lambrecht (Pfalz), den 30.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
In Vertretung
Sybille Höchel
1. Beigeordnete