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Talpost Lambrecht
Ausgabe 33/2024
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VG Lambrecht darf nicht Opfer sein

In seltener Einmütigkeit hat der Landtag den Neuzuschnitt der Wahlkreise zu Ungunsten der VG Lambrecht auf den Weg gebracht – Bürgerrechte nicht gefragt – Online-Petition unterstützen

(ve) Wieder einmal sieht sich die Verbandsgemeinde in einer Opferrolle. Über den Kopf der Bürger hat das Land mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP einen Neuzuschnitt von Wahlkreisen beschlossen. So wird die VG Lambrecht in den Wahlkreis Kaiserslautern II „verfrachtet“ und aus dem Wahlkreis Neustadt ausgegliedert. Der Grund: Im Norden des Landkreises Bad Dürkheim haben zwei Verbandsgemeinden fusioniert, dafür wird die völlig unbeteiligte VG Lambrecht „geopfert“ und von der Vorderpfalz in die Westpfalz verschoben. Die VG Lambrecht wurde nicht informiert oder gefragt, wie es eigentlich demokratische Rechte erforderlich gemacht hätten. Die Talpost hatte wichtige Gründe dargelegt, denn zu „99 Prozent“ passt die VG Lambrecht nicht in den Wahlkreis Kaiserslautern. Es kann nur heißen: „Die Verbandsgemeinde Lambrecht gehört zur Vorderpfalz in die Räume Neustadt und Bad Dürkheim“. Die Argumente liegen klar auf der Hand und wurden mehrfach dargelegt.

Der Landtag hat Tatsachen über die Köpfe der Bürger hinweg geschaffen. Es gilt sich aus Sicht der VG Lambrecht dagegen zu wehren und es sollte von allen politisch interessierten Bürgern die Petition, angestoßen durch Eva Ockenfuß-Boese, gegen die Eingliederung der VG Lambrecht in den Wahlkreis Kaiserslautern II unterstützt werden: https://www.openpetition.de/txllz

Interessant und nachdenkenswert sind die gemeinsamen Veröffentlichungen der Fraktionssprecher im Landtag Martin Haller (SPD) aus Frankenthal und Martin Brandl (CDU) aus Landau, die weinig Einsicht in die Interessen der VG Lambrecht erkennen lassen, denn sie schreiben: „Beim Neuzuschnitt der Wahlkreise handelt es sich nicht um politische Spielchen, sondern es werden urdemokratische Grundsätze im Mittelpunkt stehen, geltendes Recht und der Wahlkreisbericht lassen hier keinen Spielraum.“ Die beiden Spitzenpolitiker des Landes sprechen hier von „Urdemokratie“, die in der VG Lambrecht jedoch nicht spürbar ist, eher das Gegenteil ist der Fall. Diktat anstelle Demokratie!

Interessant ist, dass mit der Änderung des Landeswahlgesetzes im Doppelpack auch das Abgeordnetengesetz und Fraktionsgesetz geändert wurden. Festgestellt wurde, dass es „ein gutes und wichtiges Zeichen ist, dass die Änderungen im Abgeordneten- und Fraktionsgesetz von allen demokratischen Fraktionen mitgetragen werden. Vor allem die Anpassungen bei Sonderzahlungen für Mitarbeitende sind nach den jüngsten Tarifabschlüssen sinnvoll“. Sie loben sich selbst mit ihrer „demokratischen Einigkeit“. Die Interessen der Tal-Bürger werden missachtet. Deshalb die Petition unterschreiben: *https://www.openpetition.de/txllz