Ein Bild, das niemand länger als einen Tag sehen möchte: Seit mehreren Tagen ist Sperrmüll direkt neben dem Sauerbrunnen abgelagert. Er wurde offenbar noch nicht abgefahren, weil die Vorgaben zur Sperrgutmenge und zum Inhalt/Sortierung des Sperrgutes nicht eingehalten wurden.
Die Beerentalstraße in Lambrecht gleicht an zwei Stellen in Höhe des Sauerbrunnens fast einer Müllkippe, denn wahllos sind über- und nebeneinander aufgetürmter Sperrmüll aus offenbar zwei Wohnungen, gemischt mit technischen Gerätschaften abgestellt. Der Unrat liegt bereits seit mehr als zwei Wochen. Beim Abstellen wurde wenig Rücksicht auf die Einfriedung des historischen und vor einigen Jahren wieder freigelegten Sauerbrunnens mit der Inschrift „Heil Quelle Errichtet 1600“ genommen, viele Einzelteile wurden einfach gegen die Einfassung gestellt.
Wie eine Augenzeugin berichtete, war wohl beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Dürkheim ein Auftrag zur Abholung von Sperrmüll gestellt worden. Als die Abholer vor Ort waren, haben diese jedoch offenbar festgestellt, dass die Menge des Sperrgutes über das normale Maß einer Wohnung bei einem Umzug (drei Kubikmeter) hinausging, außerdem befanden sich darunter Elektrogeräte und weitere Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören. Die Folge war, dass die Müllmänner unverrichteter Dinge wieder wegfuhren.
Seitdem liegt der Sperrmüll auf dem Bürgersteig und auf Teilen der Straße und stellt eine Gefahr für alle Passanten dar. Dem überdachten Sauerbrunnen als Sehenswürdigkeit droht außerdem eine Beschädigung. Bei der Anmeldung mussten persönliche Angaben des Auftraggebers gemacht werden. Also wird jetzt recherchiert werden müssen, um den Verursacher zu ermitteln, was offenbar jedoch länger dauern wird, zumal bei Anordnungen offenbar auch Fristen einzuhalten sind. So werden die Nachbarschaft und alle Passanten noch länger den Anblick eines illegalen Müllhaufens ertragen müssen, weil „Mitbürger“ allgemeine Regelungen ignorieren. Dem Verursacher droht eine kostenpflichtige Zwangsabfuhr des Sperrmülls, wenn er ermittelt werden kann.