Ortsgemeinde Frankeneck
Zur Sicherstellung einer geordneten baulichen Weiterentwicklung im Bereich der Schützlerbergstraße, der Buchentalstraße, der Neufelder Straße sowie der Hausbergstraße in der Ortsgemeinde Frankeneck hat der Gemeinderat Frankeneck in seiner öffentlichen Sitzung am 06.07.2026 beschlossen, den Planentwurf der Bebauungsplanaufhebung
| „Schützler Berg“ |
| „Schützler Berg Änderung und Erweiterung I“ |
| „Schützler Berg Änderung und Erweiterung II“ |
| „Buchental und im Neuen Feld“ |
| „Neufelder Straße“ |
| „Hausbergstraße“ |
mit Begründung und Umweltbericht anzunehmen.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Bauleitplanung mit dem Vorentwurf der Satzung, der Begründung und des Umweltberichtes innerhalb angemessener Frist öffentlich auszulegen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird während dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Auslegung wird in der Zeit vom
21. August 2026 bis einschließlich 21. September 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 205, durchgeführt. Weiterhin können die maßgeblichen Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) unter www.vg-lambrecht.de – Bürger – Satzungen und Ordnungen – Ortsgemeinde Frankeneck – Aufhebung der Bebauungspläne „Schützler Berg“ –
„Schützler Berg Änderung und Erweiterung I“ – Schützler Berg Änderung und Erweiterung II“ – „Buchental und im Neuen Feld“ – „Neufelder Straße“ – „Hausbergstraße“ eingesehen werden.
Die Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahme können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB).
Der Geltungsbereich der Aufhebung der o.a. Bebauungspläne kann dem abgedruckten Planauszug entnommen werden.