Ortsgemeinde Elmstein
Zur Sicherstellung einer geordneten baulichen Weiterentwicklung der Ortsgemeinde Elmstein und dem geplanten Neubau einer Gaststätte im Bereich des Bahnhofgeländes in der Bahnhofstraße in der Ortsgemeinde Elmstein hat der Gemeinderat Elmstein in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Freizeitanlage“ mit Begründung und den Textlichen Festsetzungen anzunehmen.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der Bauleitplanung mit dem Vorentwurf der Satzung, der Begründung und den Textlichen Festsetzungen innerhalb angemessener Frist öffentlich auszulegen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird während dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Auslegung wird in der Zeit vom
28. August 2026 bis einschließlich 28. September 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 205, durchgeführt.
Weiterhin können die maßgeblichen Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) unter www.vg-lambrecht.de – Bürger – Satzungen und Ordnungen – Ortsgemeinde Elmstein – Änderung Bebauungsplan „Freizeitanlage“ eingesehen werden.
Die Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahme können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB).
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes „Freizeitanlage“ kann dem abgedruckten Planauszug entnommen werden.