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Talpost Lambrecht
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Die Ortsgemeinde Elmstein weist darauf hin, dass Bürger/ Einwohner der Gemeinde Elmstein bis zum 30.09.2025 Anträge auf Rechtbauholzvergütung für Wohnungsbaumaßnahmen, die ab Oktober 2024 begonnen wurden, stellen können.

Rechtbauholzberechtigt sind Einwohner der Gemeinde Elmstein für ihren eigenen und selbstbewohnten Grundbesitz.

Die Rechtbauholzvergütung wird gewährt für den Neubau, die Reparatur und die Erweiterung von Wohnungsbauten, gewerblich genutzten Bauten oder ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Bauten und Räume, die innerhalb der Ortsgemeinde Elmstein erstellt oder durchgeführt werden.

Dem Antrag ist eine Berechnung des umbauten Rauminhaltes beizufügen, die bei Altbauten den Altbestand und den Zugang auszuweisen hat.

Die Anträge können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz) gestellt werden.

Lambrecht (Pfalz), 25.08.2025
Verbandsgemeine Lambrecht (Pfalz)