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Talpost Lambrecht
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Zur Sicherstellung einer geordneten baulichen Weiterentwicklung im westlichen Bereich der Bergstraße in der Ortsgemeinde Esthal hat der Gemeinderat Esthal in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2024 beschlossen, den Entwurf der Abrundungssatzung

„Bergstraße“

mit Textlichen Festsetzungen und Begründung angenommen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitplanung mit dem Erläuterungsbericht und der Begründung innerhalb angemessener Frist öffentlich auszulegen.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird während dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Diese Auslegung wird in der Zeit vom

16. September 2024 bis einschließlich

15. Oktober 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), Zimmer 205, durchgeführt. Weiterhin können die maßgeblichen Unterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) unter www.vg-lambrecht.de – Bürger – Satzungen und Ordnungen – Ortsgemeinde Esthal – Abrundungssatzung „Bergstraße“ eingesehen werden.

Die Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB). Von einer Umweltprüfung wird abgesehen (§ 13 Abs. 3 Satz 2) Der Geltungsbereich der Abrundungssatzung „Bergstraße“ mit einer Fläche von weniger als 0,1 ha kann dem abgedruckten Planauszug entnommen werden.

Esthal, der 30.08.2024
Gernot Kuhn
Ortsbürgermeister