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Talpost Lambrecht
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Erlaubnisverfahren nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz

Bekanntmachung

1.

Die Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH haben bei der SGD Süd den Antrag auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis für die Brunnen Sattelmühle 1 + 2 und Quellen Luhrbach 1-3 und 5-6 in der Gemarkung Lambrecht und Neidenfels zur öffentlichen Trinkwasserversorgung gestellt.

2.

Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das o. g. Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt als zuständiger Oberer Wasserbehörde gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.

3.

Es wird darauf hingewiesen, dass

3.1

die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) bei der

Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH

Hauptstraße 14

67466 Lambrecht (Pfalz)

in der Zeit vom 15. September 2025 bis einschließlich 15. Oktober 2025 zur Einsicht ausliegen;

3.2

Einwendungen gegen das Vorhaben bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Friedrich-Ebert-Straße 14

67433 Neustadt

und bei der

Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH

Hauptstraße 14

67466 Lambrecht (Pfalz)

bis spätestens zum 31. Oktober 2025 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können;

3.3

mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privat-rechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen werden;

3.4

bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem zu bestimmenden Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;

3.5

bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;

3.6

nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.

Lambrecht (Pfalz), 05.09.2025
Stadtwerke Lambrecht (Pfalz) GmbH
Michael Frech
Geschäftsführer